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  1. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Amtliche Bekanntmachung Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr 2012 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 07. Dezember 2011 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgen- den Beschluss zur Festsetzung des Beitrags und der überbetrieblichen Umlage mit Berufszuschlag gefasst: Beitragsfestsetzung für das Jahr 2012 Auf der Grundlage

  2. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    ( HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der [...] nachfolgenden Ziffern wie folgt geändert: 3.2.2 Meisterprüfung Teil I – IV zusammen 875,00 Euro 3.2.2.1 Teilgebühr Prüfungsteil I 300,00 Euro 3.2.2.2 Teilgebühr Prüfungsteil II [...] .3.2 Ausbilderprüfung 150,00 Euro § 2§ 2§ 2§ 2 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wir unter der nachfolgenden Ziffer wie folgt geändert: 3.5.1 Entscheidung über einen Antrag

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    Seite 1 von 3 Änderung der Sachverständigenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 29. November 2012 gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung ( HWO) nachfolgende Änderung der Sachverständigenordnung vom 30.November 2010 beschlossen: Artikel 1 1. § 2 Bestellungsvoraussetzungen a) Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst: „über eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt;“ b) Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt geändert: Nach dem Wort „Eignung“ wird folgender Wortlaut eingefügt: „insbe- sondere Zuverlässigkeit sowie die körperliche

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    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 30. November 2010 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen vom 26. Februar 1996, zuletzt geändert am 22. Juli 2009, nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. Juli 2009, beschlossen: § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei

  5. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr 2011 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 30. November 2010 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Be- schluss zur Festsetzung des Beitrags und der überbetrieblichen Umlage mit Berufszuschlag gefasst: Beitragsfestsetzung für das

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    - ständlichkeiten. Neben den nachfolgend angeschnittenen Themen gilt es beim Betrieb eines Online-Shops noch eine ganze Reihe wei- tere Pflichten zu beachten, die sich aus speziellen Regelun- gen, z.B. der [...] bewahren kann. Auch der Shopbetreiber- Blog (www.shopbetreiber-blog.de) ist zu empfehlen. RA Marcus Dury Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderun- gen an Online-Shops dargestellt: 1 [...] gespeichert. Nachfolgend erläutern wir, welche Daten wir während Ihres Besuchs auf unserer Internetseite erfassen und wie wir diese nutzen: 1. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Jeder

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    ......................................................... ......................................................... Auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin soll mit der nachfolgend genannten Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist

  8. Relevanz:
     
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    äußerst sorgfäl- tige Lektüre des nachfolgenden Textfeldes erkennen (vgl. LG Flensburg aaO). Eine solche Kenntnisnahme ist aber von einem durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressa- ten nicht zu

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    äußerst sorgfäl- tige Lektüre des nachfolgenden Textfeldes erkennen (vgl. LG Flensburg aaO). Eine solche Kenntnisnahme ist aber von einem durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressa- ten nicht zu

  10. Relevanz:
     
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    ......................................................... ......................................................... Auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin soll mit der nachfolgend genannten Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist