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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz und ist für die Durch- führung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungs- gesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz und ist für die Durch- führung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungs- gesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis

  4. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent/ Managementassistentin (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 4 bis 8 durchführen. 2. Durch die Prüfung hat der Prüfling in den in § 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche [...] wahrzunehmen. 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Fortbildungsabschluss „Managementassistent/ Managementassis- tentin (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, a

  5. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent/ Managementassistentin (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 4 bis 8 durchführen. 2. Durch die Prüfung hat der Prüfling in den in § 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche [...] wahrzunehmen. 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Fortbildungsabschluss „Managementassistent/ Managementassis- tentin (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, a

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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name des Ansprechpartners Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Handwerkskammer Reutlingen

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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name des Ansprechpartners Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie

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    : „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August [...] Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung (Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungs- verordnung - HandwFWFortbPrV 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 1. Mit der

  9. Relevanz:
     
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    : „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August [...] Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung (Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungs- verordnung - HandwFWFortbPrV 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 1. Mit der

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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und