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    : Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur CNC-Fachkraft Metall 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Einsatz einer CNC-Maschine gehören, hat. 2. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „CNC-Fachkraft Metall“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer in einem anerkannten Metall-Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat und mind. 1 Jahr Berufspraxis nachweisen kann. § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung

  2. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung Handwerk Bildung Beratung > Ausfertigungsdatum: 13.03.2011 Vollzitat: „Verordnung über die Prüfung zum [...] Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Technologie: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der

  3. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung Handwerk Bildung Beratung > Ausfertigungsdatum: 13.03.2011 Vollzitat: „Verordnung über die Prüfung zum [...] Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Technologie: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der

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    festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen sowie i [...] Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, b. für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf [...] Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten. 4Ausbilder-Eignungsverordnung § 4 Nachweis der Eignung 1. Die Eignung nach § 2 ist in einer Prüfung

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    festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen sowie i [...] Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, b. für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf [...] Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten. 4Ausbilder-Eignungsverordnung § 4 Nachweis der Eignung 1. Die Eignung nach § 2 ist in einer Prüfung

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    Prüfung abgelegt am als . 3. Berufliche Tätigkeiten (nur, wenn keine Angaben unter Punkt 2 möglich) nach Beendigung der Ausbildung einschließlich des Besuchs von beruflichen Fortbildungslehrgängen. Bitte Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Prüfungszeugnisse usw. beifügen. Beschäftigt von/bis Tätigkeit als Beruf Arbeitgeber (Name/Firma) 4. Selbstständige Tätigkeit [...] , Bildungsakademie Reutlingen 2 5. Nachteilsausgleich Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum

  7. Ehrenamt

    Datum: 08.09.2015

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    Über 1000 Personen im Ehrenamt Sie sitzen in Prüfungsausschüssen, sind Mitglied der Vollversammlung jeder Kammer, im Vorstand einer Innung oder [...] engagieren: 200 Personen sind bei den Meister- und Sachkundeprüfungen tätig; rund 60 Personen arbeiten ehrenamtlich in den Fortbildungsprüfungsausschüssen mit; rund 890 Personen arbeiten ehrenamtlich in den Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungskommissionen mit. Die Bandbreite der Tätigkeiten umfasst darüber hinaus die Mitwirkung in fast allen Gremien der Handwerksorganisationen – auf

  8. machen_ZAK_2022_web.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    . Hauptgeschäftsführerin Geschäftsbereichsleitung Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen Handwerkskammer Reutlingen ie„e chòlerinnen —nd chòlerǡ lie„e Elternǡ #machen 3 hristiane owottn›, Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen bei der Handwerkskammer Reutlingen. Bild: Handwerkskammer Reutlingen ™i•chen Patient —nd Wer„an it ˜iel eingefòhl „ear„eitet —a• ader ein

  9. machen_ZAK_2022_web.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    . Hauptgeschäftsführerin Geschäftsbereichsleitung Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen Handwerkskammer Reutlingen ie„e chòlerinnen —nd chòlerǡ lie„e Elternǡ #machen 3 hristiane owottn›, Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen bei der Handwerkskammer Reutlingen. Bild: Handwerkskammer Reutlingen ™i•chen Patient —nd Wer„an it ˜iel eingefòhl „ear„eitet —a• ader ein

  10. machen_ST_2022_web.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    Geschäftsbereichsleitung Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen Handwerkskammer Reutlingen Lie„e chòlerinnen —nd chòlerǡ lie„e Elternǡ #machen 3 hristiane owottn›, Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen bei der Handwerkskammer Reutlingen. Bild: Handwerkskammer Reutlingen wischen Patient —nd Wer„an it ˜iel eingefòhl „ear„eitet L—as ader ein ‘rsett fòr