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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

  2. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    - schäftsführerin und Geschäftsbe- reichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigen- wesen der Handwerkskammer Reutlingen, Christiane Nowottny. „Fast 20 Kriterien werden bei der Vermittlung [...] Betriebe mehr Informationen zum Ablauf, Erklärvideos und die Registrierungsmöglichkeit. Kontakt: Christiane Nowottny, Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen [...] . Ausgabe 7 | 8. April 2022 | 74. Jahrgang | 8 www.hwk-reutlingen.de HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Prüfungsordnung zu „Fachwirt*in für Fertigungs- und Prozess- management“ Das

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der

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    Leistungsbeschreibung zu einer Fehlkalkulation des Unternehmens bei- getragen haben; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig). Wenn nach dieser Prüfung von einer gestörten Geschäftsgrundlage auszugehen ist, hat das Un [...] Einkaufspreise durch Vorlage von Ver- gleichsangeboten Seite 6 von 7 IV.5 Nachträgliche Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Nach Prüfung der Unterlagen und in der

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    -Zertikat Unternehmerinnen/Unternehmer Prüfende Dritte Selbstregistrierung Nutzerkonto/eID beA Karte Bayern ID/eID ELSTER-Zertikat VORPRÜFUNG Direktauszahlung und Bescheid Vertiefte Prüfung durch [...] Prüfung der Bewilligungsstellen erforderlich Abrechnungsbearbeitung durch die Bewilligungsstellen der Länder Finaler Bescheid 6 7 Prüfung der Abrechnung Finaler Bescheid 8 Zahlungsvorgänge

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    passgenauen Profil vor, die sich ebenfalls bei der Praktikumswoche angemeldet haben“, erklärt die stv. Hauptgeschäftsführerin und Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen

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    Biomasseheizungen in der BEG2, ☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 (Biomassekessel) oder nach EN 14785 (Pelletöfen mit [...] - ☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 (Biomassekessel) oder nach EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche) 2

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    Biomasseheizungen in der BEG2, ☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 (Biomassekessel) oder nach EN 14785 (Pelletöfen mit [...] - ☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 (Biomassekessel) oder nach EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche) 2