Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 31 bis 40 von 143.

  1. Relevanz:
     
    9%
     

    staatlichen anerkannten Bil- dungseinrichtung oder einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung nach diesen Rechtsvorschriften innerhalb von fünf

  2. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
    15%
     

    entsprechen. §3GliederungundInhaltderPrüfung 1. Die Prüfung gliedert sich in einen fachpraktischen und fachtheoretischen Teil. 2. Die zuständige Stelle legt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die zu

  3. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
    15%
     

    entsprechen. §3GliederungundInhaltderPrüfung 1. Die Prüfung gliedert sich in einen fachpraktischen und fachtheoretischen Teil. 2. Die zuständige Stelle legt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die zu

  4. Relevanz:
     
    41%
     

    Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] : Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung 1. Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die Handwerkskammer Prü- fungsausschüsse (§ 42 h Absatz 1 Satz 1 HwO). Mehrere

  5. Relevanz:
     
    41%
     

    Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] : Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung 1. Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die Handwerkskammer Prü- fungsausschüsse (§ 42 h Absatz 1 Satz 1 HwO). Mehrere

  6. Relevanz:
     
    38%
     

    weiblichen und diversen Form verzichtet. Mit der männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Seite 6 § 2a Prüferdelegationen [...] ........................................................................ Seite 28 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der

  7. Relevanz:
     
    38%
     

    weiblichen und diversen Form verzichtet. Mit der männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen Seite 6 § 2a Prüferdelegationen [...] ........................................................................ Seite 28 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der

  8. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
    9%
     

    Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprü- fung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. Eine vollständi- ge Befreiung von allen

  9. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
    9%
     

    Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprü- fung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. Eine vollständi- ge Befreiung von allen

  10. Relevanz:
     
    7%
     

    Fassung oder c. Eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss. § 5