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    Aus dem jetzt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bereit gestellten Informationsflyer sind insbesondere die geänderten Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung zur Frage der Abzugsfähigkeit von Leistungen der Schornsteinfeger und Kaminkehrer sowie der Frage der Steuerermäßigung bei Wohn- und Nutzflächenerweiterungen zu ersehen. Wenn Sie den Flyer für die eigene Kundenwerbung einsetzen möchten, können Sie ihn über die Internet-Seite der Marketing Handwerk GmbH (www.marketinghandwerk.de) bestellen. Ein einzelnes kostenloses Exemplar können Sie telefonisch bei der Handwerkskammer Reutlingen

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    Bildungseinrichtungen fragen bei Betrieben keine privaten Telefonnummern von Mitarbeitern ab.“ Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail .

  3. Relevanz:
     
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    . Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer@hwk-reutlingen.de .

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    Im Entscheidungsfall beschäftigte ein Handelsvertreter seine Ehefrau als Mini-Jobberin. Als Arbeitsentgelt erhielt die Ehefrau zunächst 100 Euro, dann 150 Euro pro Monat sowie die Möglichkeit, ein Dienstfahrzeug zu nutzen. Die private Nutzung wurde nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung abgerechnet. Das Finanzamt lehnte dies ab. Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof entschied, denn es fehlte in diesem Fall an der Fremdüblichkeit: Die einfache Bürotätigkeit, die geringe Höhe der Vergütung und die im Gegensatz dazu stehende uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Fahrzeugs beurteilte das

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    Aktuell finden Betriebe vermehrt Mahnungen der Hardwareversand GmbH in Alzey in ihren elektronischen Postfächern. Darin werden sie aufgefordert, unverzüglich einen Betrag von 344 Euro zu überweisen. Die E-Mails nehmen Bezug auf einen rechtmäßig zustande gekommenen Kaufvertrag und auf bereits erfolgte Mahnschreiben. Auch die obligatorische Drohung mit Verzugszinsen, Rechtsanwalts- und Inkassogebühren fehlt nicht. Allen Mahnungen gemein ist, dass keiner der Empfänger etwas bestellt hat. Die Absender haben auch nichts mit dem Onlinehändler gleichen Namens zu tun, sondern bedienen sich der

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    , Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail .

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    unter Tarif eingestellt worden waren. Eine Regionalleiterin wurde zu einer Geldstrafe von 17.850 Euro verurteilt. Handwerksbetriebe erhalten Rat und Tat in allgemeinen Fragen des Sozialrechts bei der Handwerkskammer Reutlingen oder wenden sich an ihre Innung. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard

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    bei den Anbietern nachzufragen, ob Updates erforderlich sind. Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer(at)hwk-reutlingen.de .

  9. Relevanz:
     
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    Merkblatt zu den Steuerrechtsänderungen 2011 herausgegeben. Die Übersicht erläutert in knapper Form, was sich in den einzelnen Steuerarten (Einkommen, Lohn, Umsatz, Energie, Gewerbe, Körperschaften, Umsatz) geändert hat. ZDH-Merkblatt "Steuerrechtsänderungen 2010/2011"

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    erhalten dort Beratung in allen Planungs- und Rechtsfragen. Die Servicestelle wurde beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eingerichtet. Weitere Informationen unter www.kvjs.de/betriebliche-kinderbetreuung.html