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  1. Maßgeschneidert

    Datum: 28.07.2014

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    , Kundenberatung und Qualitätskontrolle in Theorie und Praxis vermittelt. Ebenfalls auf dem Lehrplan in den Teilen III und IV standen die Fächer Wirtschaft, Recht und Rechnungswesen, sowie Berufs- und

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    Möhrle konnte zunächst von neuen Entwicklungen zur geplanten Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts berichten. Insbesondere das Handwerk befürchtet eine unfaire Konkurrenz durch die Kommunen in den angestammten Märkten der Betriebe. Denn mit dem Geld der Steuerzahler im Rücken und ohne Sorge vor Insolvenzen lasse sich leicht wirtschaften. Bei einem Treffen am heutigen Tag (24. Juli 2014) in Stuttgart mit Innenminister Reinhold Gall, Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sowie Vertretern von Städte- und Gemeindetag, Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) und Baden-Württembergischen

  3. Wirtschaft trifft Kommune

    Datum: 21.07.2014

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    -Betriebe aufbauen. Den Gemeinden gehe es, so die Oberbürgermeisterin und Präsidentin des Städtetages Baden-Württemberg, um Rechtssicherheit. Und zu den Finanzen der Stadt Reutlingen führte sie aus, dass die

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    nicht eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, E-Mail , und Katharina Nopper, Telefon 07121 2412-231, E-Mail .

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    oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungsrechte besser nachweisen. Einen kostenlosen

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    wir Ihnen gerne zu: Marion Gerbert, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-233 (vormittags), E-Mail .

  7. Relevanz:
     
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    Zertifizierungen erfolgt durch die IHK Reutlingen gemeinsam mit der  Handwerkskammer Reutlingen. Erstzertifizierung Carl-Joseph-Leiprecht-Schule, Rottenburg Rezertifizierung Brühlschule Genkingen

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    Der Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie: Künftig können Verbraucher Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, die „außerhalb von Geschäftsräumen [...] noch, wenn der Unternehmer seinen Kunden über dessen Widerrufsrechte nicht informiert habe. „Bei fehlender oder unzureichender Belehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage nach [...] Verbraucherrecht. Diese neue Rechtslage kann dramatische Folgen haben: Hat der Unternehmer bis zum Widerruf bereits Leistungen erbracht und Teile untrennbar verbaut, so besteht unter Umständen dennoch kein

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    gingen, aber die aktuelle Rechtslage biete den Stadtwerken bereits heute genügend Möglichkeiten dazu. Möhrle: „Eine Gesetzesänderung ist deshalb vollkommen überflüssig.“ Die FDP-Fraktion habe dem

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    Aus dem jetzt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bereit gestellten Informationsflyer sind insbesondere die geänderten Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung zur Frage der Abzugsfähigkeit von Leistungen der Schornsteinfeger und Kaminkehrer sowie der Frage der Steuerermäßigung bei Wohn- und Nutzflächenerweiterungen zu ersehen. Wenn Sie den Flyer für die eigene Kundenwerbung einsetzen möchten, können Sie ihn über die Internet-Seite der Marketing Handwerk GmbH (www.marketinghandwerk.de) bestellen. Ein einzelnes kostenloses Exemplar können Sie telefonisch bei der Handwerkskammer Reutlingen