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    Recht und Sozialpolitik“ beim Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT). Von 1998 an zeichnete er als Geschäftsführer des BWHT verantwortlich. Eisert ist in zahlreichen Ausschüssen, Gremien und

  2. Studium ohne Abitur

    Datum: 31.01.2007

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    Der Hintergrund: Auch Berufstätige ohne Abitur haben die Möglichkeit, einen Hochschulabschluss zu erwerben. Denn qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind heute der entscheidende Erfolgsfaktor im Wettbewerb. Das Studium fokusiert vor allen Dingen die Aspekte, die für eine Führungskraft in mittelständischen Unternehmen relevant sind. Neben betriebswirtschaftlichen Themen wie Unternehmensführung, Marketing, Personalmanagement und Kostenrechnung, werden insbesondere auch Managementtechniken, internationales Marketing, internationale Rechnungslegung sowie europäisches Recht behandelt. Die Seminare

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    Darauf weisen die Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen hin. Die Pflichtangaben zum Unternehmen, die bislang nur auf den gedruckten Geschäftsbriefen angebracht werden mussten, gelten nun in Geschäftsbriefen „gleich welcher Form“ – also beispielsweise auch in E-Mails. Zu den Pflichtangaben gehören der Name des Inhabers bzw. Unternehmens, der Name des Geschäftsführers, Vorstandes oder Aufsichtsratvorsitzenden, die Firma und der Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, Ltd.), der Sitz des Unternehmens (Ort), das zuständige Handelsregister (z. B. AG Stuttgart), die Handelsregisternummer (beim Handelsregister erfragen

  4. Deutliche Kritik an EU

    Datum: 29.05.2007

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    Der Brief an EU-Kommissar Günter Verheugen lässt es an Deutlichkeit nicht mangeln: „Die EU lässt den Schwanz mit dem Hund wedeln“, heißt es. Obwohl die Großunternehmen weniger als zwei Prozent und damit die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr als 98 Prozent der Betriebe stellten, habe die Rechtsetzung der EU die Belange von KMU in der Vergangenheit „überhaupt nicht oder weitgehend nicht berücksichtigt“, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. Anlass des Briefs an Verheugen ist der Auftritt des EU-Kommissars auf der Europäischen Handwerkskonferenz in Stuttgart. Dort hatte er

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    Kündigungsschutzes Anwendung. Darüber hinaus fällt das Merkmal „Weltanschauung“ nicht mehr unter den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz. Damit wurde ein schwer fassbarer, unbestimmter Rechtsbegriff gestrichen und insoweit Rechtssicherheit gewahrt. Haaß: „Mit diesen Änderungen werden die zunächst befürchteten weit reichenden Belastungen für das Wirtschaftsleben verhindert. Die Bedenken von Handwerk und

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    Phantasie sowie die Entwicklung zeitgerechter Produktlösungen mit traditionellen oder neuen Werkstoffen anzuregen, - Erkenntnisse für die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der

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    Positiv zu sehen seien die Eckwerte der Bundesregierung für die Reform des Unternehmenssteuerrechts, so Möhrle. Die angestrebte Zielmarke einer Unternehmensbesteuerung von knapp unter 30 Prozent werde ausdrücklich vom Handwerk unterstützt. Auch die Einbeziehung der Personenunternehmen in die Reform begrüße er ausdrücklich - auch wenn immer noch die kleinere Gruppe der Kapitalgesellschaften [...] fühlen sich zu Recht verschaukelt. Die notwendige und zugesagte deutliche Absenkung der Beiträge als Einstieg in eine Strukturreform seien mit diesem Entwurf sicherlich nicht zu schaffen, da auch

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    , ihren Kindern Grenzen zu setzen. Aber - und auch das dürfe nicht vergessen werden - es sei auch das gute Recht der Jugend, Grenzen immer wieder zu hinterfragen, denn sonst gäbe es keine Weiterentwicklung

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    -jähriges Dienstjubiläum. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und einem Referendariat beim Landgericht Hechingen war er zunächst von 1988 bis 1991 persönlicher Referent des Staatssekretärs Ventur Schöttle und dann von Staatssekretär Ludger Reddemann im Ministerium für Ländlichen Raum. Im Anschluss daran war er Referent im Referat Recht der Flurneuordnung, Ausbildungsreferent im Fach

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    Insbesondere für die Gesundheitshandwerke werde durch die geplante Gesundheitsreform eine existenzbedrohende Entwicklung in Gang gesetzt. Gesundheitshandwerke, die bei Hilfsmittelausschreibungen den Zuschlag nicht erhalten, verlieren nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums ihre existenznotwendige Kassenzulassung. Damit verlören sie, so Möhrle, de facto auch das Recht auf ihre Berufsausübung. Die Konsequenzen wären gravierend. Möhrle: „Viele Betriebe würden vom Markt verschwinden, tausende Arbeits- und Ausbildungsplätze vernichtet. Das ist wohl etwas, was den meisten Gesundheitspolitikern