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  1. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    . Oktober 2021, Aktenzei- chen 42-4233.62/20 den Beschluss der Vollversammlung vom 19. Juli 2021, die besonderen Rechtsvor- schriften für die berufliche Fort- bildung zum Fachwirt/zur Fach- wirtin für

  2. Relevanz:
     
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    Exportgeschäft nach Russ- land und/oder in die Ukraine weg. Anwendbares Recht Den folgenden Ausführungen liegen die relevan- ten deutschen Rechtsnormen zugrunde. Bei Ver- tragsverhältnissen zu Vertragspartnern mit Sitz in Russland oder der Ukraine kann auch ausländi- sches Recht bzw. UN-Kaufrecht einschlägig sein. In diesem Fall bedarf es einer gesonderten Prü- fung der Rechtslage. Gesetzliches Verbot Sofern Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern mit Sitz in Russland oder der Ukraine von den EU-Sanktionsverordnungen erfasst werden, kön- nen diese Rechtsgeschäfte im Einzelfall bereits

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    Exportgeschäft nach Russ- land und/oder in die Ukraine weg. Anwendbares Recht Den folgenden Ausführungen liegen die relevan- ten deutschen Rechtsnormen zugrunde. Bei Ver- tragsverhältnissen zu Vertragspartnern mit Sitz in Russland oder der Ukraine kann auch ausländi- sches Recht bzw. UN-Kaufrecht einschlägig sein. In diesem Fall bedarf es einer gesonderten Prü- fung der Rechtslage. Gesetzliches Verbot Sofern Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern mit Sitz in Russland oder der Ukraine von den EU-Sanktionsverordnungen erfasst werden, kön- nen diese Rechtsgeschäfte im Einzelfall bereits

  4. Relevanz:
     
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    . einem anderen nicht abwendbaren Ereig- nis im Sinne von § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) VOB/B auszugehen. Als Rechtsfolge wird die Ausführungsfrist verlängert um die Dauer der Nichtlieferbarkeit der [...] Überschreiten von einer Unzumutbar- keit auszugehen ist. Die Rechtsprechung hat zum ebenfalls auf eine gestörte Geschäftsgrundlage abstellenden und daher vergleichbaren § 2 Absatz 7 VOB/B (Änderungen im [...] Zumutbarkeit durch die Preisanpassung nicht wiederhergestellt werden können, dem Unternehmen nach § 313 Absatz 3 BGB ein Rücktritts- Seite 5 von 7 recht vom Vertrag bzw. ein

  5. Relevanz:
     
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    . einem anderen nicht abwendbaren Ereig- nis im Sinne von § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) VOB/B auszugehen. Als Rechtsfolge wird die Ausführungsfrist verlängert um die Dauer der Nichtlieferbarkeit der [...] Überschreiten von einer Unzumutbar- keit auszugehen ist. Die Rechtsprechung hat zum ebenfalls auf eine gestörte Geschäftsgrundlage abstellenden und daher vergleichbaren § 2 Absatz 7 VOB/B (Änderungen im [...] Zumutbarkeit durch die Preisanpassung nicht wiederhergestellt werden können, dem Unternehmen nach § 313 Absatz 3 BGB ein Rücktritts- Seite 5 von 7 recht vom Vertrag bzw. ein

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    . einem anderen nicht abwendbaren Ereig- nis im Sinne von § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) VOB/B auszugehen. Als Rechtsfolge wird die Ausführungsfrist verlängert um die Dauer der Nichtlieferbarkeit der [...] Überschreiten von einer Unzumutbar- keit auszugehen ist. Die Rechtsprechung hat zum ebenfalls auf eine gestörte Geschäftsgrundlage abstellenden und daher vergleichbaren § 2 Absatz 7 VOB/B (Änderungen im [...] Zumutbarkeit durch die Preisanpassung nicht wiederhergestellt werden können, dem Unternehmen nach § 313 Absatz 3 BGB ein Rücktritts- Seite 5 von 7 recht vom Vertrag bzw. ein

  7. Relevanz:
     
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    . einem anderen nicht abwendbaren Ereig- nis im Sinne von § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) VOB/B auszugehen. Als Rechtsfolge wird die Ausführungsfrist verlängert um die Dauer der Nichtlieferbarkeit der [...] Überschreiten von einer Unzumutbar- keit auszugehen ist. Die Rechtsprechung hat zum ebenfalls auf eine gestörte Geschäftsgrundlage abstellenden und daher vergleichbaren § 2 Absatz 7 VOB/B (Änderungen im [...] Zumutbarkeit durch die Preisanpassung nicht wiederhergestellt werden können, dem Unternehmen nach § 313 Absatz 3 BGB ein Rücktritts- Seite 5 von 7 recht vom Vertrag bzw. ein

  8. Relevanz:
     
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    erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der für die Meistergründungsprämie verfügbaren Haushaltsmittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Anträge werden in der

  9. Relevanz:
     
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    , eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft) rechtsfähige Personengesellschaften (BGB-Ge- sellschaft/Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) F F F F Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unter- nehmerisch tätig sind natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesell- schafterin) Natürliche Personen sind nur unter folgenden Voraus- setzungen [...] der L-Bank („Darlehenszusage“) eine Bereitstellungs- provision von 0,15 % pro Monat fällig. 3.5.3 Bereitstellungsprovision 3.5.4 Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der

  10. Grids

    Datum: 10.03.2022

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