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    Die Sachverständigenordnung (SVO) basiert auf einer bundesweit abgestimmten Mustersachverständigenordnung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und bildet die Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständen. Daneben regelt sie auch die Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Handwerkskammer Reutlingen veröffentlicht hiermit gemäß § 106 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) den Text der neuen Sachverständigenordnung. Neue Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen (SVO) - Entwurf Die

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    Sache waren. „Schon bei den Jüngsten weckt der Wettbewerb die Neugier auf viele Handwerksberufe. Sie erfahren, wie die Welt um sie entsteht und entwickeln Respekt für das, was Handwerkerinnen und

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    Wirtschaftsministeriums, zuletzt zur Weiterentwicklung des SmartService. Eine Anerkennung, auf die Maier-Müller stolz ist. „Das ist für einen kleinen Betrieb wie uns schon eine tolle Sache.“

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    > Handwerk Bildung Beratung Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen 2 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen undVoraussetzungen für die öffentliche Bestellung undVereidigung § 1 [...] Sachverständigenordnung und -richtlinien Seite 8 § 5 Öffentliche Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9 § 6 Vereidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [...] Sachverständigen § 9 Unparteiische Aufgabenerfüllung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11 § 10 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung,Ablehnung . . . . . . . . . Seite 12 § 11 Form der

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    (Verkauf einer Sache von einem Unternehmer an einen Verbraucher). Die Änderungen im Überblick Änderungen beim Begriff des Sachmangels, § 434 BGB Die verkaufte Sache muss, um mangelfrei zu sein, nicht mehr nur der vereinbarten Beschaffenheit, sondern zusätzlich auch den objektiven Anforderungen und den [...] Verwendungsdauer der Sache den Verbraucher über Aktualisierungen der digitalen Elemente zu informieren und diese bereitzustellen. Erleichterter Rücktritt für Verbraucher, § 475d Abs. 1 BGB Eine

  6. Rechtsberatung

    Datum: 11.02.2016

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    Foto: handwerkskammer.de Die Rechtsberatung Sie haben Probleme mit säumigen Kundinnen oder Kunden? Sie benötigen einen Arbeits- oder Mietvertrag? Sie sind sich unsicher in Sachen Baurecht? Bei Fragen wie diesen im „Dschungel der Paragraphen und Verordnungen“ sorgt das Team unserer Rechtsberatung für Orientierung. Unsere Juristinnen und Juristen beraten und begleiten Sie kompetent und unabhängig in den für Ihre betriebliche Tätigkeit relevanten rechtlichen Themen. Viele juristische Streitfälle lassen sich in

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    .urlaubskasse-bayern.de Urlaubsverfahren Betonstein- gewerbe Nordwest- deutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig- Holstein) Berlin SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) [...] Niedersachsen Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. Ludwig-Erhard-Straße 8 34131 Kassel Telefon: 05 61-93541-0 Telefax: 05 61-93541-41 E-Mail:info@qff-ev.de Internet: www [...] Sozialkassen Verfahren Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bundesweit (außer Sachsen- Anhalt und Thüringen) Versorgungswerk der Presse GmbH Wilhelmsplatz 8 70182 Stuttgart Telefon (0711)

  8. Relevanz:
     
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    .urlaubskasse-bayern.de Urlaubsverfahren Betonstein- gewerbe Nordwest- deutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig- Holstein) Berlin SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) [...] Niedersachsen Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. Ludwig-Erhard-Straße 8 34131 Kassel Telefon: 05 61-93541-0 Telefax: 05 61-93541-41 E-Mail:info@qff-ev.de Internet: www [...] Sozialkassen Verfahren Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bundesweit (außer Sachsen- Anhalt und Thüringen) Versorgungswerk der Presse GmbH Wilhelmsplatz 8 70182 Stuttgart Telefon (0711)

  9. Relevanz:
     
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    .bgn.de info@bgn.de (Entstanden am 01.01.2011 durch Fusion der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten mit der Fleischerei- Berufsgenossenschaft) § Sachliche Zuständigkeit: 1. Gaststätten- und

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    .bgn.de info@bgn.de (Entstanden am 01.01.2011 durch Fusion der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten mit der Fleischerei- Berufsgenossenschaft) § Sachliche Zuständigkeit: 1. Gaststätten- und