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  1. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

    Relevanz:
     
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    sein. (2) Die Eignungsprüfung wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. Sie kann sachverständige Dritte mit der Durchführung der Eignungsprüfung beauftragen. (3) Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf Sachgebiete, 1. die aufgrund eines Vergleichs zwischen der in der Bun- desrepublik Deutschland verlangten Ausbildung und der bisherigen Ausbildung der Antragstellerinnen oder An- tragsteller

  2. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    sein. (2) Die Eignungsprüfung wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. Sie kann sachverständige Dritte mit der Durchführung der Eignungsprüfung beauftragen. (3) Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf Sachgebiete, 1. die aufgrund eines Vergleichs zwischen der in der Bun- desrepublik Deutschland verlangten Ausbildung und der bisherigen Ausbildung der Antragstellerinnen oder An- tragsteller

  3. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    sein. (2) Die Eignungsprüfung wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. Sie kann sachverständige Dritte mit der Durchführung der Eignungsprüfung beauftragen. (3) Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf Sachgebiete, 1. die aufgrund eines Vergleichs zwischen der in der Bun- desrepublik Deutschland verlangten Ausbildung und der bisherigen Ausbildung der Antragstellerinnen oder An- tragsteller

  4. Antrag_Land.pdf

    Datum: 15.08.2016

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    - Nebenstelle Sachbearbeiter/in: Über das Bürgermeisteramt An das Staatsministerium Baden-Württemberg Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart Antrag auf Ausfertigung einer Ehrenurkunde des Landes [...] Antragsteller/in 40jährige 50jährige 60jährige Name Antragssteller: þÿ Anschrift1: þÿ Telefon: þÿ Sachbearbeiter: þÿ B#C3#BCrgermeisteramt: þÿ 40j#C3#A4hrige: Off 50j#C3#A4hrige: Off 60

  5. dhz15-16_2016.pdf

    Datum: 09.08.2016

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    . September 2016 Vollzeit ab 20. September 2016 Seminare für Sachverständige Das Gutachten auf dem Prüfstand 24. September 2016 Der Sachverständige als Bücherwurm 29. September 2016 Kommunikations- und [...] Kunststoff. Es entste- hen keine Wärme- beziehungsweise Kältebrücken. Der Nutzen der Wand- dämmung wird nicht beeinträchtigt. Außerdem kann sich kein Kondens- wasser ansammeln, die wichtigste Ursache für

  6. dhz14_2016.pdf

    Datum: 26.07.2016

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    . ne Rücksicht auf die vermögensrechtlichen Belan- ge seiner Kunden oder Geschäftspartner, so Eisert weiter. Handwerkliche interessenpolitik Scharf kritisiert wurde außerdem der momentane Sachstand [...] Sachmängel. Der Bundestag möchte das Gewährleistungsrecht zwar in einem für das Handwerk und den gesamten verarbeitenden Mit- telstand zentral wichtigen Punkt verbessern. „Al- lerdings muss diese Regelung [...] Teilzeit ab 17. September 2016 Vollzeit ab 20. September 2016 seminare für sachverständige Das Gutachten auf dem Prüfstand 24. September 2016 Der Sachverständige als Bücherwurm 29. September 2016

  7. Relevanz:
     
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    Belange seiner Kunden oder Geschäftspartner, so Eisert weiter. Handwerkliche Interessenspolitik Scharf kritisiert wurde außerdem der momentane Sachstand eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode, der so genannten Kostentragungspflicht für den Teileaus- und Wiedereinbau bei der Haftung für Sachmängel. Der Bundestag möchte das

  8. Relevanz:
     
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    Mit Urteil vom 31. Juli 2013 hatte das Landgericht Düsseldorf einer Feststellungsklage der Gewerbeauskunft-Zentrale in letzter Instanz stattgegeben (AZ: 23 S 316/12). Diese droht nun Betrieben, die die Zahlung für einen Adressbucheintrag verweigern, mit einer Klage. „Das Urteil, mit dem die Gewerbeauskunft-Zentrale jetzt hausieren geht, beruht auf einem Taschenspielertrick“, sagt Richard Schweizer, Justiziar der Handwerkskammer Reutlingen. Bei genauerer Betrachtung der Urteilsbegründung kämen starke Zweifel auf, ob es nicht auf einem völlig anderen Sachverhalt beruhe als in den der

  9. Relevanz:
     
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    : Gebäudemanagement, IT und Personal Geschäftsbereich 2: Finanzen und Controlling Geschäftsbereich 3: Recht und Handwerksrolle Geschäftsbereich 4: Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen

  10. Relevanz:
     
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    Der Familienbetrieb hat einen komplett aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehenden Dübel entwickelt, der eine thermisch getrennte Befestigung von Fenstern und Markisen an wärmegedämmten Fassaden ermöglicht und so für mehr Energieeffizienz sorgt. Der patentierte Thermdübel bietet mehrere Vorteile gegenüber herkömmlichen Befestigungssystemen aus Metall und Kunststoff. Es entstehen keine Wärme- beziehungsweise Kältebrücken. Der Nutzen der Wanddämmung wird nicht beeinträchtigt. Außerdem kann sich kein Kondenswasser ansammeln, die wichtigste Ursache für Schimmelbildung in der Dämmschicht. Schließlich lässt