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  1. dhz2018_08.pdf

    Datum: 24.04.2018

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    20 Uhr, Sparkassen Carré, Mühlbach- äckerstraße 2, 72072 Tübingen referenten Dr. Gerrit Hötzel, Fachanwalt für In- formationstechnologierecht Richard Schweizer, Justiziar der Handwerkskammer

  2. dhz2018_06.pdf

    Datum: 20.03.2018

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    behandeln in kurzen Einführungen die wichtigsten rechtlichen Aspekte innerhalb und außerhalb des Bin- nenmarktes und informieren, worauf bei Arbeiten in Österreich und in der Schweiz zu achten ist. Ein

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    Handwerkskammer Reutlingen Richard Schweizer und Katharina Nopper, Telefon 07121 2412-233.

  4. dhz2018_04.pdf

    Datum: 14.02.2018

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    öffentlich-rechtlichen Anstalten, Stichwort „Lügenpresse“, und der Widerstand ge- gen den Rundfunkbeitrag gäben Anlass zur Sorge. „Die Initiative zur Abschaffung der Gebühren in der Schweiz wird auch in

  5. dhz2018_03.pdf

    Datum: 08.02.2018

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    füh rer Dr. iur. Joachim Eisert Redaktion: Alfred Bouß, Udo Steinort Impressum Mehr Bürokratie für deutsche Betriebe Schweiz ändert Regeln für die Mehrwertsteuer Auf Handwerksbetriebe, die in der Schweiz tätig sind, kommen neue bürokratische Lasten zu. Seit dem 1. Januar 2018 müssen sie eine Schweizer Umsatzsteuernummer be- antragen, wenn der gesamte Umsatz des Unternehmens einen Schwellen- wert von 100.000 Schweizer Franken (ca. 85.000 Euro) übersteigt. Bislang beschränkte sich diese Umsatzsteu- erpflicht auf die in der Schweiz steu- erbaren Umsätze. Außerdem muss ein

  6. dhz2018_1-2.pdf

    Datum: 16.01.2018

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    baden-württembergischen Handwerker besichtigt eine Großbaustelle auf Mallorca. Foto: pr Vizepräsident august wannenmacher (2. von rechts) nahm an der Delegations- reise in die Schweiz teil. Foto: Sascha Baumann [...] Handwerksdelegationsreise in die Schweiz Kontakte geknüpft und einen Abbau von Handelshemmnis- sen gefordert. Gemeinsam mit Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold führte sie die 42-köpfige Delegation auf der

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    Gestaltungsmöglichkeiten kennen und fing an, sich für den Beruf des Steinmetzes zu interessieren. Einen fachkundigen Ansprechpartner fand Henger in Manuel Schweizer, der seine Steinmetzlehre im elterlichen Betrieb als Landessieger abgeschlossen hatte. Geschäftsführerin Gabi Schweizer lobt die eigenständige und strukturierte Herangehensweise ihres Auszubildenden. „Robert arbeitete von Beginn an selbständig und ist bereit, Verantwortung zu übernehmen.“ Die Begeisterung, die er für seinen Beruf mitbringe, zeige sich in den Arbeitsergebnissen, den Leistungen in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung, so Schweizer

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    Schweiz Kontakte geknüpft und einen Abbau von Handelshemmnissen gefordert. Gemeinsam mit Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold führte sie die 42-köpfige Delegation auf der zweitägigen Reise in die

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    Europapolitik von Handwerk International Baden-Württemberg, hin. Seit dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der weltweite Umsatz des Unternehmens einen Schwellenwert von 100.000 Schweizer Franken (ca. 85.000 Euro) übersteigt. Dabei ist der Umsatz eines Unternehmens entscheidend, den es in Deutschland und im Ausland insgesamt erzielt. Bislang war nur der steuerbare Umsatz in der Schweiz ausschlaggebend. Die Änderung betrifft damit fast alle Betriebe, die in der Schweiz tätig sind. Nicht betroffen

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    Die aktualisierten Musterverträge (Stand: Januar 2018) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: Die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und können eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412