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  1. dhz2022_15-16.pdf

    Datum: 04.08.2022

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    überarbeitet sein. Die Arbeitsvertragsmuster der baden- württembergischen Handwerkskam- mern werden an die neuen Vorschrif- ten angepasst. Die überarbeiteten Vorlagen sind in Kürze unter www. handwerk-bw.de/service/publikatio- nen/arbeitsvertragsmuster abrufbar. Fragen zum Nachweisgesetz beantwortet die Rechtsabteilung, Tel. 07121/2412-230, E-Mail: recht@hwk-reutlingen.de Alle wichtigen Vereinbarungen zu einem Arbeitsverhältnis müssen nun auch im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Foto: May_Chanikran/Adobe Stock Die neuen Pflichtangaben ț Enddatum (bei befristeten Verträgen) ț Dauer der Probezeit (falls

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    von der Bundesnetzagentur festgestellt, dürfen Versorger die gestiegenen Einkaufspreise an die Kunden auch innerhalb von bestehenden Verträgen weitergeben.“ Abschlussprüfung durch

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    Anlage Handlungshilfe für die Beratungspraxis Übersicht über die wesentlichen Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 15 NachwG Vertragsbedingung Konkrete gesetzliche Vorgabe (Neuregelungen in Fettdruck) Hinweise/Anmerkungen Verweis auf anwendbaren Tarifvertrag bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist möglich (§ 2 Abs. 4 NachwG) Vertragsparteien (Nr. 1) Name und Anschrift der Vertragsparteien Unverändert: Hier geht es darum, dass die Vertrags- parteien „identifizierbar“ sind. (-) Beginn des Arbeitsverhältnisses (Nr. 2) Zeitpunkt des Beginns des

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    zunächst bis 30. Juni befriste- ten Erlasses per Erlass vom 22. Juni 2022) die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in neuen und laufenden Vergabeverfahren sowie in bestehenden Verträgen. Bei allen ande- ren öffentlichen Aufträgen sollten Betriebe prüfen, ob Stoffpreisgleitklauseln im Vertrag vereinbart sind. Vor Abgabe eines Angebots im Vergabeverfahren sollte beim öffentlichen Auftraggeber diesbezüglich nachgefragt werden. Störung der Geschäftsgrundlage Bei laufenden Verträgen mit längerer Laufzeit begründen die aktuell zu verzeichnenden Steigerungen von Material- und Energiekosten trotz

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    Bauausführung in den Stand vor Angebotsabgabe zurück zu versetzen. Bestehende Verträge Hierzu zählen alle Verträge, die bis zu 14 Kalendertage nach Kriegsausbruch, d.h. vor dem 11. März 2022 ohne Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel submittiert wurden. Bestehende Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und die Leistungen von den Unternehmen wie beauftragt auszuführen. Störung der Geschäftsgrundlage Der Ukraine-Krieg ist grundsätzlich geeignet, von einer Störung der Geschäftsgrundlage des Vertrages im Sinne von § 313 BGB auszugehen. Im Einzelfall ist zu prüfen, das Festhalten an den

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    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Diese enthält keine ausdrückliche Regelung dazu, ob und in welcher Form Stoffpreisgleitklauseln vorzusehen sind. Insbesondere sehen § 7 [...] .3 Mindesthöhe der Stoffkosten Unbeschadet der abgesenkten Aufgreifschwelle gemäß Ziffer II.2 ist der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses verhältnismäßig zu den erstrebten Vorteilen [...] das ausdrücklich. IV Bestehende Verträge Als bestehende Verträge gelten alle Verträge, die bis zu 14 Kalendertage nach Kriegsausbruch, d.h. vor dem 11. März 2022 ohne Vereinbarung einer

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    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Diese enthält keine ausdrückliche Regelung dazu, ob und in welcher Form Stoffpreisgleitklauseln vorzusehen sind. Insbesondere sehen § 7 [...] .3 Mindesthöhe der Stoffkosten Unbeschadet der abgesenkten Aufgreifschwelle gemäß Ziffer II.2 ist der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses verhältnismäßig zu den erstrebten Vorteilen [...] das ausdrücklich. IV Bestehende Verträge Als bestehende Verträge gelten alle Verträge, die bis zu 14 Kalendertage nach Kriegsausbruch, d.h. vor dem 11. März 2022 ohne Vereinbarung einer

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    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Diese enthält keine ausdrückliche Regelung dazu, ob und in welcher Form Stoffpreisgleitklauseln vorzusehen sind. Insbesondere sehen § 7 [...] .3 Mindesthöhe der Stoffkosten Unbeschadet der abgesenkten Aufgreifschwelle gemäß Ziffer II.2 ist der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses verhältnismäßig zu den erstrebten Vorteilen [...] das ausdrücklich. IV Bestehende Verträge Als bestehende Verträge gelten alle Verträge, die bis zu 14 Kalendertage nach Kriegsausbruch, d.h. vor dem 11. März 2022 ohne Vereinbarung einer

  9. Relevanz:
     
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    Materialpreise. Bei Neuverträgen müssen Preisgleitklauseln umfassend eingesetzt werden. Bei laufenden Aufträgen muss die Ausnahme nach § 58 LHO BW genutzt werden, nach der Verträge zum Nachteil des Landes nur

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    Materialpreise. Bei Neuverträgen müssen Preisgleitklauseln umfassend eingesetzt werden. Bei laufenden Aufträgen muss die Ausnahme nach § 58 LHO BW genutzt werden, nach der Verträge zum Nachteil des Landes nur