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    .gerardo[at]hwk-reutlingen.de TSO1/99 Grundlagen der Oberflächenveredelung Zeitgemäße Oberflächenveredelung Teile und Erzeugnisse für die Oberflächenveredelung herstellen Zuschneiden sonstiger Platten Teile und Erzeugnisse vorbereiten und vorbehandeln Auftragstechniken anwenden Beizen und Färbemittel auswählen und auftragen, gebeizte Flächen nachbehandeln Beschichtungsmaterialien [...] .gerardo[at]hwk-reutlingen.de TSO2/99 Oberflächenveredelung Zeitgemäße Oberflächenveredelung Teile und Erzeugnisse für die Oberflächenveredelung herstellen Teile und Erzeugnisse vorbereiten und

  2. dhz2022_09.pdf

    Datum: 11.05.2022

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    , insbesondere in der Pflege und im Erhalt denkmalgeschütz- ter Bausubstanz. Bewerbungs- schluss ist der 15. Oktober 2022. Bewerbungen mit Kopie der Meisterprü- fung, Arbeitszeugnisse und bebilderte

  3. Relevanz:
     
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    der Pflege, Erhaltung und Erneuerung historischer Bausubstanz (bitte Angabe von maximal 3 Referenzobjekten). Die Bewerbungen sollten eine Kopie der Meisterprüfung, Arbeitszeugnisse und bebilderte

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    in einem Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe oder im Kaminkehrerhandwerk bestanden hat. 2. Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen [...] Zeugnis auszustellen, aus dem die Einzelpunkte der jeweiligen Handlungsfelder, Befreiungen unter Angabe der Rechtsgrundlage sowie die Prüfungsgesamtnote hervorgeht. § 6 Befreiung von Prüfungsbestandteilen

  5. Relevanz:
     
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    . Bitte Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Prüfungszeugnisse usw. beifügen. Beschäftigt von/bis Tätigkeit als Beruf Arbeitgeber (Name/Firma) 4. Selbstständige Tätigkeit [...] Fortbildungsprüfung Zulassung Bitte fügen Sie immer bei (bei Zusendung auf dem Postweg Zeugnisse als Kopie): Gesellenprüfungszeugnis oder Facharbeiter- oder Abschlussprüfungszeugnis (kein Gesellenbrief und auch kein Berufsschulzeugnis) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde Bitte fügen Sie nur soweit zutreffend die notwendigen Nachweise bei (bei Zusendung auf dem Postweg Zeugnisse als Kopie

  6. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat. b. Abweichend von Ziffer 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder

  7. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat. b. Abweichend von Ziffer 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder

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    Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen 16 § 24 Prüfungszeugnis 17 § 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung 17 Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung § 26 [...] Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Prüfungszeugnis 1. Über die Prüfung erhält die zu prüfende Person von der Handwerkskammer ein Zeugnis (§ 42 h Absatz 1 in Verbin- dung mit § 31 Absatz 2 HwO). 2. Das Prüfungszeugnis enthält die in der jeweiligen Fortbildungsordnung (§ 42 Absatz 1 HwO), Anpassungsfortbil- dungsordnung (§ 42e Absatz 1 HwO) oder Fortbildungsprüfungsregelung nach §

  9. Relevanz:
     
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    Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen 16 § 24 Prüfungszeugnis 17 § 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung 17 Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung § 26 [...] Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Prüfungszeugnis 1. Über die Prüfung erhält die zu prüfende Person von der Handwerkskammer ein Zeugnis (§ 42 h Absatz 1 in Verbin- dung mit § 31 Absatz 2 HwO). 2. Das Prüfungszeugnis enthält die in der jeweiligen Fortbildungsordnung (§ 42 Absatz 1 HwO), Anpassungsfortbil- dungsordnung (§ 42e Absatz 1 HwO) oder Fortbildungsprüfungsregelung nach §

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    ...................................................................... Seite 24 § 24 Prüfungszeugnis ................................................................... Seite 25 § 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung .............................. Seite 25 [...] Bescheid, wenn für den Prüfungsteil ein eigener Prüfungsausschuss gemäß § 1 Abs. 3 gebildet werden kann. § 24 Prüfungszeugnis (1) Über die Prüfung erhält die zu prüfende Person von der zuständigen Stelle ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG). (2) Das Prüfungszeugnis enthält die in der jeweiligen Fortbildungsord- nung (§ 53 Abs. 1 BBiG), Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. 1 BBiG) oder