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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, [...] macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung 3. Die Prüfung gliedert sich in einen [...] begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5 Bestehen der Prüfung 1. Die Prüfungsleistungen in den fachtheoretischen Prüfungsbereichen gemäß § 3 Abs. 2 und in den fachpraktischen Prüfungsbereichen gemäß § 3

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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, [...] macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung 3. Die Prüfung gliedert sich in einen [...] begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5 Bestehen der Prüfung 1. Die Prüfungsleistungen in den fachtheoretischen Prüfungsbereichen gemäß § 3 Abs. 2 und in den fachpraktischen Prüfungsbereichen gemäß § 3

  3. Relevanz:
     
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    3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung [...] Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig. § 5 Bestehen der Prüfung 1. Die

  4. Relevanz:
     
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    3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK) / Fachwirtin für Gebäudeautomation (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung [...] Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig. § 5 Bestehen der Prüfung 1. Die

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    Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte [...] Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

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    Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte [...] Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung, Inhalt und Dauer [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  7. Relevanz:
     
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    männische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ oder „Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsfüh- rung nach der Handwerksordnung“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer [...] glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung der Prüfung 1

  8. Relevanz:
     
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    männische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ oder „Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsfüh- rung nach der Handwerksordnung“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer [...] glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 3 Gliederung der Prüfung 1

  9. Relevanz:
     
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    “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur jeweiligen Prüfung zugelassen werden, wer durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Computerschein B ist der Nachweis des Computerscheins A. Zulassungs- voraussetzung für die Prüfung Computerschein C ist der Nachweis des Computerscheins

  10. Relevanz:
     
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    “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur jeweiligen Prüfung zugelassen werden, wer durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Computerschein B ist der Nachweis des Computerscheins A. Zulassungs- voraussetzung für die Prüfung Computerschein C ist der Nachweis des Computerscheins