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    Auch für die 30 Preisträger, die ihre Meisterprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 und besser abgeschlossen hatten, konnte in diesem Jahr ein Präsent der Unternehmensgruppe fischer überreicht werden. Joachim Möhrle, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, hatte in seiner Rede zuvor die Unternehmensgruppe fischer als ein wichtiges Beispiel dafür hervorgehoben, wie sich ein Unternehmen durch Innovation und hohe Motivation in einem schwierigen Umfeld behaupten kann.

  2. Wahl der Vizepräsidenten

    Datum: 11.10.2006

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    August Wannenmacher (Rangendingen) wurde in seinem Amt als Vizepräsident (Arbeitgeber) bestätigt. Der Schreinermeister ist seit 1. Januar 1985 zusammen mit seinem Bruder Helmut geschäftsführender Gesellschafter der ASW Wannenmacher GmbH Rangendingen. Wannenmacher ist seit 1991 im Vorstand der Kreishandwerkerschaft Zollernalb und seit 1993 Obermeister der Schreiner-Innung. Darüber hinaus ist er seit 2000 Vorstandsmitglied des Landesinnungsverbandes sowie ordentliches Mitglied im Bezirksrat der AOK Balingen. Mitglied der Vollversammlung sowie des Vorstandes der Handwerkskammer Reutlingen ist Wannenmacher seit 1999

  3. Altforderungen überprüfen

    Datum: 17.10.2006

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    Betriebe sollten daher dringend ihre vorhandenen Außenstände auf noch bestehende Altforderungen überprüfen. Es werden auch alle Forderungen verjähren, die bereits vor dem 1. Januar 2002, also vor Inkrafttreten des neuen Schuldrechts, entstanden sind. Das gilt auch dann, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind und sie zu diesem Zeitpunkt einer längeren Verjährungsfrist als nur drei Jahren unterlagen (unter Umständen bis zu 30 Jahren). Auch sie unterliegen der neuen Regelverjährung von drei Jahren. Zu den wichtigsten der Verjährung unterliegenden Forderungen zählen u. a. Kaufpreis- und

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    Die Seminare richten sich an all diejenigen, die mit dem Gedanken an eine Existenzgrün-dung spielen oder sich bereits für die Selbständigkeit entschieden haben und wissen wollen, wie man das Ganze richtig anpackt. Das Angebot richtet sich speziell auch an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit anstreben und hierzu entweder einen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) oder das Überbrückungsgeld beantragen. Das erste Seminar findet am 1. Februar 2005 von 9:00 bis 16:30 Uhr im Landratsamt Balingen statt. Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen

  5. Kostenlose Beratungstermine

    Datum: 29.06.2006

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    . Albstadt, Rathaus, (vormittags), Telefon: 0 74 31/1 60 10 21 Mittwoch, 26. Jan. Albstadt, Kreishandwerkerschaft (nachmittags), Telefon: 0 74 31/93 75-0 Donnerstag, 27. Jan. Münsingen, Rathaus Telefon: 0 73 81/18 21 28 Freitag, 28. Jan. Horb, Rathaus Telefon: 0 74 51/20 31

  6. Vorzeitige Zulassung

    Datum: 28.06.2006

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    unter Befreiung vom Nachweis der Lehre bis spätestens 1. März 2005 bei der Handwerkskammer Reutlingen eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Sommer 2005 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 1. Okt. 2005 und dem 31. März 2006 auslernen und die folgende Voraussetzungen erfüllen [...] erhalten Sie bei der Handwerkskammer Reutlingen unter Telefon 0 71 21/24 12-2 65 (vormittags) oder per E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de

  7. Beratung in Sigmaringen

    Datum: 09.08.2006

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    heraus gründen, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Teilnahme nach vorhergehender Anmeldung unter der Telefonnummer 0 75 71/74 77-50 direkt bei Hubert Kammerer, Handwerkskammer Reutlingen.

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    Monat Februar finden die Vor-Ort-Beratungen wie folgt statt: Mittwoch, 23. Februar Albstadt, Kreishandwerkerschaft (nachmittags), Telefon: 0 74 31/93 75-0 Mittwoch, 23. Februar Hechingen, Rathaus (vormittags), Telefon: 0 74 71/9 40-1 27 Donnerstag, 24. Februar Münsingen, Rathaus, Telefon: 0 73 81/93 10 Dienstag, 22. Februar Stetten a.k.M., Rathaus, (vormittags) Telefon: 0 75 73/95 15 41 Dienstag, 22. Februar Freudenstadt, Kreishandwerkerschaft, Telefon: 0 74 41/8 84 40 Freitag, 25. Februar

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    Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb in diesem Jahr den Zeitraum vom 1. August bis 19. August 2005. Wie die Handwerkskammer Reutlingen mitteilt, ist in dieser Zeit mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden. Die ausreichende Versorgung mit Handwerksleistungen ist somit auch in der Urlaubszeit gewährleistet. Die Handwerkerferien in der Region beginnen in der Regel am ersten Montag nach dem Beginn der Sommerferien in

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    Jetter, Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 0 71 21/24 12-1 42.