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  1. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 46 Abs. 1 Berufs- bildungsgesetz in Verbindung mit §§ 91, 106 Handwerksordnung folgende Besondere Rechtsvorschriften: BesondereRechtsvorschriften fürdieFortbildungsprüfung zurSPS-Fachkraft 2 §1ZielderPrüfung 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um quali- fizierte Tätigkeiten in der Technik mit speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) ausführen zu können. 2. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „SPS-Fachkraft“. §2Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen a. Wer

  2. Relevanz:
     
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    2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von [...] Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung

  3. Relevanz:
     
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    2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von [...] Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung

  4. Relevanz:
     
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    15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Hand- werkskammer Reutlingen nach §§ 54, 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) und § 91 Abs. 1 Nr. 4 a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz und ist für die Durch- führung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungs- gesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis

  5. Relevanz:
     
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    15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Hand- werkskammer Reutlingen nach §§ 54, 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) und § 91 Abs. 1 Nr. 4 a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz und ist für die Durch- führung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungs- gesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis

  6. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    und der Vollversammlung vom 21. Juli 2015 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Rechtsvorschriften für die [...] § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent [...] wahrzunehmen. 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Fortbildungsabschluss „Managementassistent/ Managementassis- tentin (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, a

  7. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    und der Vollversammlung vom 21. Juli 2015 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Rechtsvorschriften für die [...] § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent [...] wahrzunehmen. 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Fortbildungsabschluss „Managementassistent/ Managementassis- tentin (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, a

  8. Relevanz:
     
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    : „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August [...] Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung (Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungs- verordnung - HandwFWFortbPrV 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 1. Mit der [...] fördern und e. Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen. 4. Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 führen

  9. Relevanz:
     
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    : „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August [...] Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung (Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungs- verordnung - HandwFWFortbPrV 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 1. Mit der [...] fördern und e. Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen. 4. Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 führen

  10. Relevanz:
     
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    Vollversammlung vom XX. XXXX 2021 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung folgende Besondere [...] Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die [...] Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und