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    (EnSikuMaV) Diese Verordnung ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Vorgaben für Betriebe Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und [...] Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) Diese Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Sie hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Welche Aufgaben kommen auf [...] Energie-Effizienz-Experten-Liste). Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren. Eine ggf. mögliche Optimierung der Anlage muss bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Für größere Gaszentralheizungssysteme

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    sicherstellen, dass die Daten nicht nachträglich geändert werden können. 16 Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen § 15 Haftungsausschluss,Haftpflichtversicherung (1) Der [...] > Handwerk Bildung Beratung Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen 2 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen undVoraussetzungen für die öffentliche Bestellung undVereidigung § 1 [...] . . Seite 15 § 15 Haftungsausschluss,Haftpflichtversicherung . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16 Inhaltsverzeichnis 3Inhaltsverzeichnis § 16 Schweigepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . .

  3. Relevanz:
     
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    Foto: fizkes/Adobe Stock Kaufrecht - neue Regeln für Verbraucher und Unternehmer Zum 1. Januar 2022 hat [...] Verwendungsdauer der Sache den Verbraucher über Aktualisierungen der digitalen Elemente zu informieren und diese bereitzustellen. Erleichterter Rücktritt für Verbraucher, § 475d Abs. 1 BGB Eine [...] angemessene Frist zur Nachbesserung in Gang gesetzt. Anforderungen an eine negative Beschaffenheitsvereinbarung, § 476 Abs. 1 BGB Das Treffen einer sogenannten negativen

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    beschreiten – das ist die Idee des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), das zum 1. April 2016 in Kraft getreten ist. Für die meisten Unternehmer ist die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren freiwillig. Anders sieht es bei den Informationspflichten aus. Diese werden zum 1. Februar 2017 deutlich erweitert. Betroffen sind nahezu alle Unternehmer, die über das Internet oder auf klassischem Weg Kauf- [...] Neu ab 1. Januar 2020 Zuständig für Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8

  5. Vertragsrecht aktuell

    Datum: 04.04.2022

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    Geschäftsgrundlage des Vertrages im Sinne von § 313 BGB zu stören sowie als Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 2 Nr. 1c VOB/B zu gelten. Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und [...] , die Zumutbarkeit im Einzelfall wiederherzustellen. Des Weiteren sollte darauf hingewiesen werden, dass die Ausführungsfristen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1c VOB/B entsprechend verlängert werden müssen [...] 6 Abs. 2 Nr. 1c VOB/B als „höhere Gewalt“ definiert werden, so dass die Fristen entsprechend verlängert werden

  6. Rechtsberatung

    Datum: 11.02.2016

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    Zum 1. Januar 2018 trat die Reform des Bauvertrags- und Mängelgewährleistungsrechts in Kraft. Die wichtigsten Änderungen, auf die sich Bau- und Ausbaubetriebe einstellen müssen, haben wir in einer kurzen Übersicht zusammengefasst. Mehr erfahren Kaufrecht Zum 1. Januar 2022 hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Warenkaufrichtlinie der

  7. Relevanz:
     
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    BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Merkblatt über Beitragsverpflichtungen zu tariflichen Sozial kassenverfahren Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirt- schaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Die Arbeitgeber sowie Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer dieser Wirtschaftszweige erhalten die nach den Sozialkassen

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    BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Merkblatt über Beitragsverpflichtungen zu tariflichen Sozial kassenverfahren Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirt- schaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Die Arbeitgeber sowie Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer dieser Wirtschaftszweige erhalten die nach den Sozialkassen

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    sich bitte an die in Betracht kommende Berufsgenossenschaft. Anlage A – zulassungspflichtige Handwerke Berufsgenossenschaften 1. Maurer und Betonbauer BG Bau 2. Ofen- und Luftheizungsbauer [...] Textil Feinmechanik 15. Karosserie- und Fahrzeugbauer BG Holz und Metall 16. Feinwerkmechaniker BG ETEM – Elektro Textil Feinmechanik 17. Zweiradmechaniker BG Holz und Metall 18 [...] Rohstoffe und chemische Industrie 53. Orgel- und Harmoniumbauer BG ETEM – Elektro Textil Feinmechanik Anlage B1 –zulassungsfreie Handwerke 1. entfällt 2. entfällt 3. entfällt 4. entfällt

  10. Relevanz:
     
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    sich bitte an die in Betracht kommende Berufsgenossenschaft. Anlage A – zulassungspflichtige Handwerke Berufsgenossenschaften 1. Maurer und Betonbauer BG Bau 2. Ofen- und Luftheizungsbauer [...] Textil Feinmechanik 15. Karosserie- und Fahrzeugbauer BG Holz und Metall 16. Feinwerkmechaniker BG ETEM – Elektro Textil Feinmechanik 17. Zweiradmechaniker BG Holz und Metall 18 [...] Rohstoffe und chemische Industrie 53. Orgel- und Harmoniumbauer BG ETEM – Elektro Textil Feinmechanik Anlage B1 –zulassungsfreie Handwerke 1. entfällt 2. entfällt 3. entfällt 4. entfällt