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  1. Flüchtlinge ausbilden

    Datum: 09.02.2016

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    Flüchtlinge und Asylbewerber ausbilden Eine schulische Ausbildung ist jederzeit ohne Genehmigung der Ausländerbehörde möglich. Für Asylsuchende und Geduldete, die eine duale Ausbildung beginnen, gelten folgende Regeln: Als Auszubildende erhalten sie einen gesicherten Aufenthalt für die gesamte Dauer der Ausbildung. Wird nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung eine Beschäftigung aufgenommen, verlängert sich das Aufenthaltsrecht um weitere zwei Jahre („3+2“-Regelung). Ohne direkte Anschlussbeschäftigung verlängert sich die Duldung um sechs Monate. Im Fall eines

  2. dhz14_2016.pdf

    Datum: 26.07.2016

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    Handwerkskammer Reutlingen hat Maurice Stemmler aus Rottenburg als „Lehrling des Mo- nats“ Juli 2016 ausgezeichnet. Der 19-Jährige wird bei der Heilig GmbH & Co. KG im 3. Lehrjahr zum Metallbauer, Fachrichtung [...] rundum zufrie- den (Freudenstadt: 71,7 Prozent; Reutlingen: 63,3 Prozent; Sigmarin- gen: 66,1 Prozent; Tübingen: 68,1 Prozent und Zollernalb: 67,2 Pro- zent). Knapp 40 Prozent meldeten stei- gende [...] (12,4 Wochen) und das Bauhauptgewerbe (18,8 Wo- chen) ihr Auftragspolster um drei be- ziehungsweise vier Wochen erhöhen konnten, fällt die Zunahme in den Autohäusern und Kfz-Werkstätten (3,3 Wochen)

  3. Relevanz:
     
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    Ausbildungsabschluss eine anschlie- ßende Beschäftigung aufgenommen, wird ein Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre erteilt (sogenannte „3+2 Regel“). Falls ein Asylbewerber oder Geduldeter nach dem Abschluss nicht [...] Herkunftsländern und für jene, bei denen eine Abschie- bung bevorsteht. Merkblatt Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung bzw. Ausbildung geflüchteter Menschen Seite 3 von 6

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    Ausbildungsabschluss eine anschlie- ßende Beschäftigung aufgenommen, wird ein Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre erteilt (sogenannte „3+2 Regel“). Falls ein Asylbewerber oder Geduldeter nach dem Abschluss nicht [...] Herkunftsländern und für jene, bei denen eine Abschie- bung bevorsteht. Merkblatt Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung bzw. Ausbildung geflüchteter Menschen Seite 3 von 6

  5. Relevanz:
     
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    „Schon als Kind war ich vom Funkenflug bei Flexarbeiten fasziniert“, erzählt Maurice Stemmler. „Über den RC-Modellbau (also funkferngesteuerte Auto- oder Flugzeugmodelle) habe ich dann den Zugang zum

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    : Gebäudemanagement, IT und Personal Geschäftsbereich 2: Finanzen und Controlling Geschäftsbereich 3: Recht und Handwerksrolle Geschäftsbereich 4: Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen

  7. dhz13_2016.pdf

    Datum: 12.07.2016

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    Finanzbuchhaltung in theorie und Praxis mit lexware, abends ab 26. September 2016 meistervorbereitungskurse Feinwerkmechaniker, Teil I und II, Teilzeit ab 23. Juli 2016 Teil 3 und 4, Teilzeit ab 6. September 2016 Teil 3 und 4, Vollzeit ab 9. Januar 2017 umschulungen Feinwerkmechaniker, Vollzeit ab 14. November 2016 Kaufmann/-frau für Büromanagement, Voll- zeit ab 23. Januar 2017 information und anmeldung [...] C-Fachkraft, Stufe A, samstags ab Ende September 2016 neu ab Oktober/november 2016: Workshop 3D-Drucker. Wie lese ich Schalt- pläne? Ein Seminar für das SHK-Handwerk; KNX-Aufbaukurs information und anmeldung

  8. dhz12_2016.pdf

    Datum: 22.06.2016

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    Monats“ Juni 2016 ausgezeichnet. Der 20-Jäh- rige wird bei der Nübel-Bau GmbH in Pfalzgrafen- weiler im 3. Lehrjahr zum Maurer ausgebildet. „Oliver hatte zunächst in den Schulferien ein Praktikum bei uns [...] Albstadt, Tel. 07431/9375-0 www.hwk-reutlingen.de/beratung Ausbildungsleistung wird belohnt Heribert-Späth-Preis 2016 Die Stiftung für Begabtenförderung schreibt den mit 3.000 Euro dotierten [...] heruntergeladen werden Ohne Vertrag keine Vergütung Kostenvoranschläge Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel gemäß § 632 Abs. 3 BGB nicht zu ver- güten. Abweichend von der gesetzli- chen Regelung kann jedoch

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    Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen Sie mit Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen (Gefahr einer Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 7 SGB III). .......... Unterschrift

  10. Relevanz:
     
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    Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen Sie mit Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen (Gefahr einer Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 7 SGB III). .......... Unterschrift