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    Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Sie regeln, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, verfallen. Dies ist bis zu einer Untergrenze von drei Monaten zulässig. Allerdings können Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht mit einem Verfallsdatum versehen werden. Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 703/15) hat entschieden, dass Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, um wirksam zu sein, ausschließlich Ansprüche regeln dürfen, die nicht aus § 1 Mindestlohngesetz hergeleitet werden. Wird der Anspruch auf Mindestlohn

  2. Künstlersozialabgabe sinkt

    Datum: 08.12.2016

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    Betriebe müssen die Abgabe entrichten, wenn sie selbständige „Künstler“ nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (beispielsweise Webdesigner, Werbefotografen, Grafiker, Autoren, Musiker, Öffentlichk

  3. Im Nebenerwerb gründen

    Datum: 14.02.2017

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    , 14.00 bis 17.30 Uhr Rathaus Gammertingen, Großer Schlosssaal Hohzenzollernstraße 5, 72501 Gammertingen Die Teilnahme ist kostenfrei. Programm Anmeldung bis zum 6. März 2017 per E

  4. dhz04_2017.pdf

    Datum: 14.02.2017

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    Aktionen melden Am 27. April ist Girls’Day – Mäd- chen-Zukunftstag: Schülerinnen ab Klasse 5 erkunden gewerblich-tech- nische Berufsbilder in Handwerk, In- dustrie und Naturwissenschaften. Und auch die [...] Grußworten auf die hervorragende konjunkturelle Lage ein. Schwieriger sei die Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Trotz einem or- dentlichen Plus von 5,2 Prozent im Zollernalb-Kreis sei die Zahl der neu- en [...] 2017 Teilzeit ab 4. April 2017 gebäudeenergieberater/-in (Hwk) 17. März 2017 Vorschriftsmäßiger umgang mit as- best, TRGS 519, Anlage 5 (Auffrischungs- kurs) 24. März 2017 Finanzbuchführung mit

  5. Der neue Vorstand ist der alte

    Datum: 09.02.2017

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    Zahlreiche Mitglieder und Gäste waren der Einladung in das Hotel Brielhof gefolgt. Rainer Neth, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, und August Wannenmacher, Kreishandwerksmeister und Vizepräsident der Handwerkskammer, gingen in ihren Grußworten auf die hervorragende konjunkturelle Lage ein. Schwieriger sei die Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Trotz einem ordentlichen Plus von 5,2 Prozent im Zollernalb-Kreis sei die Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Kammerbezirk zurückgegangen. Inzwischen müssten bereits Berufsschulklassen geschlossen werden. Deshalb bleibe die

  6. dhz03_2017.pdf

    Datum: 31.01.2017

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    Umgang mit Asbest, TRGS 519, Anlage 5 (Auffri- schungskurs) 24. März 2017 Finanzbuchführung mit Lexware-Buch- halter 5. April 2017 Ausbildung der Ausbilder (AEVO), Voll- zeit ab 25. April 2017

  7. ueba_sattler2016.pdf

    Datum: 20.01.2017

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Stand: September 2016 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 22. November 2016 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbil- dungsausschusses am 20. Oktober 2016 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Re- gelung zur Durchführung der

  8. ueba_sattler2016.pdf

    Datum: 20.01.2017

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Stand: September 2016 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 22. November 2016 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbil- dungsausschusses am 20. Oktober 2016 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Re- gelung zur Durchführung der

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Stand: September 2016 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 22. November 2016 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbil- dungsausschusses am 20. Oktober 2016 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Re- gelung zur Durchführung der

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Stand: September 2016 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 22. November 2016 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbil- dungsausschusses am 20. Oktober 2016 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Re- gelung zur Durchführung der