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  1. Relevanz:
     
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    gewichtet. Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen [...] Antrag von der Handwerks- kammer befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen

  2. Relevanz:
     
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    gewichtet. Die schriftliche Prüfung ist in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Prüfungsbereiche auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs- ausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen [...] Antrag von der Handwerks- kammer befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen

  3. Relevanz:
     
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    Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befrei- en, wenn [...] , vergleichbaren Prüfung sowie b. Die Bezeichnung des Prüfungsgremiums. § 14 Wiederholen der Prüfung 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 2. Mit dem Antrag auf Wiederholung der [...] . Dezember 2015 kann die Anwendung der bisherigen Vorschriften schriftlich vereinbart werden. 2. Eine Wiederholungsprüfung für begonnene Prüfungsverfahren kann auf Antrag des Prüflings nach dieser Verord

  4. Relevanz:
     
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    Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befrei- en, wenn [...] , vergleichbaren Prüfung sowie b. Die Bezeichnung des Prüfungsgremiums. § 14 Wiederholen der Prüfung 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 2. Mit dem Antrag auf Wiederholung der [...] . Dezember 2015 kann die Anwendung der bisherigen Vorschriften schriftlich vereinbart werden. 2. Eine Wiederholungsprüfung für begonnene Prüfungsverfahren kann auf Antrag des Prüflings nach dieser Verord

  5. Relevanz:
     
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    kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle oder vor einem staatli- chen Prüfungsausschuss in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsteils bzw. Prüfungsfaches entspricht. § 5 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im

  6. Relevanz:
     
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    kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle oder vor einem staatli- chen Prüfungsausschuss in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsteils bzw. Prüfungsfaches entspricht. § 5 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im

  7. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsleis- tungen zu befreien, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich [...] . 2. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung [...] Prüfungsverfahren zum Betriebswirt (HWK) und zur Betriebswirtin (HWK) können bis zum 31. Dezem- ber 2015 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des

  8. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsleis- tungen zu befreien, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich [...] . 2. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung [...] Prüfungsverfahren zum Betriebswirt (HWK) und zur Betriebswirtin (HWK) können bis zum 31. Dezem- ber 2015 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des

  9. Relevanz:
     
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    Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 3 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann von der zuständigen Stelle auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 4 befreit werden [...] und Fähigkeiten auf Antrag befreien, wenn das Vorliegen berufs- und arbeitspädagogi- scher Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung. 5 Ausbilder-Eignungsverordnung § 7 Fortführen der Ausbildertätigkeit Wer vor dem 1. August

  10. Relevanz:
     
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    Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 3 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann von der zuständigen Stelle auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 4 befreit werden [...] und Fähigkeiten auf Antrag befreien, wenn das Vorliegen berufs- und arbeitspädagogi- scher Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung. 5 Ausbilder-Eignungsverordnung § 7 Fortführen der Ausbildertätigkeit Wer vor dem 1. August