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    Dass das Frühstück annähernd bis zum Mittagessen ging, störte niemanden, denn der Workshop der Ausbildungsberater der Kammer, Michael Wittich und Ulrike Brethauer, war höchst informativ und kurzweilig. Unter anderem wurden Themen wie „Wo steht mein Betrieb bei der Ausbildungsqualität?“, „Wie nimmt die Jugend unsere Ausbildungsbemühungen wahr?“, „Wie suche ich zielgruppenorientiert?“ oder „Eröffne ich Auszubildenden Perspektiven im Betrieb“ gemeinsam erarbeitet. Und auch der anschließende Bericht von Michaela Lundt, Koordinatorin „Initiative Ausbildungsbotschafter“ begeisterte die Frühstücker

  2. dhz2022_08.pdf

    Datum: 27.04.2022

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    -Runde, in der Unternehmer und Berater über ihre Erfahrungen berichten. Das Forum, zu dem die IHK Nordschwarzwald und die Handwerkskammer Reutlingen einladen, findet in Präsenz statt. Veranstaltungsort [...] nicht zurückleh- nen, sondern muss proaktiv vorge- hen. Wie sich Firmen gegen die starke Konkurrenz durchsetzen, erklärten drei Beraterinnen und Berater für Personal- und Organisationsentwick- lung der [...] die Personalsuche. Foto: Photographee.eu/Adobe Stock Betriebe sollten sich auf Online- Rekrutierungs kanäle konzentrieren.“ Laura Holder Beraterin für Personal- und Organisationsentwicklung Foto

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    Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15.10.2019 und [...] Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater (HWK) / Gebäudeenergieberaterin (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) 2 § 1 Ziel der Fortbildungsprüfung und Bezeich- nung des Fortbildungsabschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum

  4. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    SPS-Fachkraft Handwerk Bildung Beratung > Die Auf der Grundlage der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 1993 und der Vollversamm- lung vom 16. November 1993 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 46 Abs. 1 Berufs- bildungsgesetz in Verbindung mit §§ 91, 106 Handwerksordnung folgende Besondere Rechtsvorschriften: BesondereRechtsvorschriften fürdieFortbildungsprüfung zurSPS-Fachkraft 2 §1ZielderPrüfung 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um quali- fizierte Tätigkeiten in der Technik mit

  5. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    SPS-Fachkraft Handwerk Bildung Beratung > Die Auf der Grundlage der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 1993 und der Vollversamm- lung vom 16. November 1993 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 46 Abs. 1 Berufs- bildungsgesetz in Verbindung mit §§ 91, 106 Handwerksordnung folgende Besondere Rechtsvorschriften: BesondereRechtsvorschriften fürdieFortbildungsprüfung zurSPS-Fachkraft 2 §1ZielderPrüfung 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um quali- fizierte Tätigkeiten in der Technik mit

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November [...] das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. 2. Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine [...] Handwerkskammer andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsaus- schusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein. § 17 Leitung, Aufsicht

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November [...] das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. 2. Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine [...] Handwerkskammer andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsaus- schusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein. § 17 Leitung, Aufsicht

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] Prüfungs- ausschuss oder die Prüferdelegation. Im letzteren Fall darf das betrof- fene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. (3) [...] Personen als Gäste zulas- sen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein. § 17 Leitung, Aufsicht und

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] Prüfungs- ausschuss oder die Prüferdelegation. Im letzteren Fall darf das betrof- fene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. (3) [...] Personen als Gäste zulas- sen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein. § 17 Leitung, Aufsicht und

  10. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 23. April 2015 und der Vollversammlung vom 21. Juli 2015 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Rechtsvorschriften für die [...] Nutzen von Mitglied- schaften in den Handwerksorganisationen darstellen und bewerten, c. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und