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  1. dhz07_2016.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    vom team Was auch daran liegen mag, dass ein Teil der Mitarbeiter aus dem Ausland stammt. Weil es immer schwieriger wird, deutsche Fachkräfte zu gewin- nen, hat Schnitzer schon vor Jahren begonnen, verstärkt ausländische Mitarbeiter, etwa aus Italien und Spanien, einzustellen. Ob Zuwande- rer aus den europäischen Nachbar- ländern oder Asylbewerber aus Paki- stan, die Herausforderung sei durch- aus

  2. Operation Gesellenbrief

    Datum: 05.04.2016

    Relevanz:
     
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    Zusammenarbeit in der Belegschaft. „Meine Kollegen sind sehr freundlich und immer hilfsbereit.“ Unterstützung vom Team Was auch daran liegen mag, dass ein Teil der Mitarbeiter aus dem Ausland stammt. Weil es immer schwieriger wird, deutsche Fachkräfte zu gewinnen, hat Schnitzer schon vor Jahren begonnen, verstärkt ausländische Mitarbeiter, etwa aus Italien und Spanien, einzustellen. Ob Zuwanderer aus

  3. dhz06_2016.pdf

    Datum: 27.05.2016

    Relevanz:
     
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    ihren Meister machen wollen. Die Rege- lungen treten am 1. August 2016 in Kraft. www.meister-bafoeg.info Auslandspraktika für Auszubildende England und Irland Das Projekt Go.for.europe organisiert im Herbst 2016 erneut 30 Auslands- praktika für Auszubildende im Hand- werk. Auf dem Programm stehen vierwöchige Aufenthalte in England und Irland. Drei Wochen schauen sich die Praktikanten in einem

  4. dhz04_2016.pdf

    Datum: 27.05.2016

    Relevanz:
     
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    Her- mann, Tel. 07121/2412-180, E-Mail: beitrag@hwk- reutlingen.de unsere dienstleistungen ausbildung Verträge, Lehrlingsrolle, Beratung, Prüfungen, Anerken- nung ausländischer Bildungsabschlüsse

  5. Relevanz:
     
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    Auf dem Programm stehen vierwöchige Aufenthalte in England und Irland. Drei Wochen schauen sich die Praktikanten in einem Handwerksbetrieb um, lernen andere Produkte und Sortimente kennen und arbeiten

  6. Relevanz:
     
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    Schulen (VKL) KM Erlernen der deutschen Spra- che und Integra- tion in das Re- gelbildungssys- tem Die Unterrichtsorganisa- tion erfolgt flexibel, damit den ausländischen Schü- lerinnen

  7. Relevanz:
     
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    Schulen (VKL) KM Erlernen der deutschen Spra- che und Integra- tion in das Re- gelbildungssys- tem Die Unterrichtsorganisa- tion erfolgt flexibel, damit den ausländischen Schü- lerinnen

  8. Relevanz:
     
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    geduldete Personen dürfen grundsätzlich nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt und in der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung vermerkt hat. Vor Beginn einer Beschäftigung müssen Asylbewerber und geduldete Personen deshalb die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragen. In der Regel muss die Ausländerbehörde zu einer Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Dies geschieht in einem rein internen Verfahren der Behörden untereinander. Bei bestimmten Beschäftigungen benötigen die Ausländerbehörden keine

  9. Relevanz:
     
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    für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen handelt. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Die Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit setzt eine Prü- fung voraus, ob für den angestrebten Arbeitsplatz deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellt sind, nicht zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und ob der Ausländer nicht zu ungünsti- geren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird (Vergleichbarkeitsprüfung). Nach derzeitiger Rechtslage entfällt die Vor- rangprüfung nach 15

  10. Relevanz:
     
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    Erwerbstätigkeit nach 3 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet nach Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. 2. Nach Asylantragstellung à Erteilung einer Aufenthaltsgestattung • Gültig für zunächst 6 Monate • erlischt nach Bescheid des BAMF für Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft • Erwerbstätigkeit nach 3 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet nach Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. 3. 1 Bei Anerkennung als Asylberechtigter àErteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 I AufenthG • gültig für 3 Jahre • Erwerbstätigkeit (ohne Zustimmung der Ausländerbehörde) erlaubt. 3.2 Bei