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  1. Hintergründe

    Datum: 01.09.2015

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    Hintergründe zum Thema "Schwarzarbeit" Schwarzarbeit ist eine Form der Schattenwirtschaft und bezeichnet in der Umgangssprache eine unerlaubte, gewerbliche (haupt- oder nebenberufliche) fortgesetzte Betätigung. Auch die Formen der illegalen Beschäftigung gehören dazu, d.h. wenn Personal beschäftigt wird, das keine Arbeitserlaubnis besitzt und/oder für das weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, obwohl der Unternehmer oder Auftraggeber dazu verpflichtet wären. Nach der Handwerksordnung begeht derjenige Schwarzarbeit, der ein Handwerk ohne

  2. Relevanz:
     
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    Die Mails, Briefe und Telefonate, die uns in letzter Zeit erreichen, haben fast alle denselben, aufgeladen-emotionalen Tenor: „Was tut Ihr als Kammer in dieser Krise eigentlich für mich? Warum zahle ich meine Beiträge, wenn Ihr gegen die steigenden Rohstoff- und Energiepreise nichts unternehmt? Habt Ihr uns vergessen? Wofür braucht man Euch noch?“ Ohne Frage, die Entwicklungen der letzten Monate, und ganz besonders der letzten Wochen, trafen das Handwerk schwer. Anfang des Jahres waren es noch die Krankenstände der Corona-Pandemie, die den Betrieben zusetzten, dann immer stärker Preisexplosionen

  3. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    Grundlage zur Festsetzung der Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) [...] (Anlage 1) und einem Finanzplan (Anlage 2). 2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Beitragsfestsetzungen, eine Stellenübersicht und eine mittelfristige Finanzplanung beizufügen. § 5 [...] Grundsätze der Wirtschaftsführung 1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. 2) Zu anderen Zwecken als zur Aufgabenerfüllung und zur Deckung der Betriebsaufwendungen dürfen weder Beiträge

  4. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    Grundlage zur Festsetzung der Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) [...] (Anlage 1) und einem Finanzplan (Anlage 2). 2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Beitragsfestsetzungen, eine Stellenübersicht und eine mittelfristige Finanzplanung beizufügen. § 5 [...] Grundsätze der Wirtschaftsführung 1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. 2) Zu anderen Zwecken als zur Aufgabenerfüllung und zur Deckung der Betriebsaufwendungen dürfen weder Beiträge

  5. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    Grundlage zur Festsetzung der Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) [...] (Anlage 1) und einem Finanzplan (Anlage 2). 2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Beitragsfestsetzungen, eine Stellenübersicht und eine mittelfristige Finanzplanung beizufügen. § 5 [...] Grundsätze der Wirtschaftsführung 1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. 2) Zu anderen Zwecken als zur Aufgabenerfüllung und zur Deckung der Betriebsaufwendungen dürfen weder Beiträge

  6. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    Grundlage zur Festsetzung der Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) [...] (Anlage 1) und einem Finanzplan (Anlage 2). 2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Beitragsfestsetzungen, eine Stellenübersicht und eine mittelfristige Finanzplanung beizufügen. § 5 [...] Grundsätze der Wirtschaftsführung 1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. 2) Zu anderen Zwecken als zur Aufgabenerfüllung und zur Deckung der Betriebsaufwendungen dürfen weder Beiträge

  7. dhz2022_18.pdf

    Datum: 22.09.2022

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    - schen Kindergartens Primus-Truber farbenfroh und kreativ aufs Papier. Foto: AMH AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Neufassung der Beitragsordnung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf [...] . Juli 2022 über die Neufas- sung der Beitragsordnung geneh- migt. Dieser Beschluss wurde mit Datum 5. September 2022 ausge- fertigt und von Präsident und Hauptgeschäftsführer unter- schrieben. Die Neufassung der Beitragsordnung ist auf unserer Homepage (www.hwk-reutlingen. de) unter der Rubrik „Über uns“ – „Amtliche Bekanntmachungen“ am 23. September 2022 veröffent- licht. Dieser Beschluss tritt

  8. dhz2022_17.pdf

    Datum: 12.09.2022

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    wichtigen Beitrag, um unsere Energiesparziele zu erreichen. Denn die Modernisierung von Heizungs- systemen und der Einbau intelligen- ter Systeme zur Wärme- und Kälte- regulierung tragen maßgeblich zur

  9. beitragsordnung_202209.pdf

    Datum: 07.09.2022

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    1 Beitragsordnung der Handwerkskammer Reutlingen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 18. Juli 2022 gemäß §§ 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 des Gesetzes zur Ordnung des [...] 2021 die Neufassung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Reutlin- gen beschlossen. Das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 11.08.2022, Aktenzeichen [...] HwO. (2) Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Beitragspflicht Beitragspflichtig sind die Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes, die in die

  10. beitragsordnung_202209.pdf

    Datum: 07.09.2022

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    1 Beitragsordnung der Handwerkskammer Reutlingen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 18. Juli 2022 gemäß §§ 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 des Gesetzes zur Ordnung des [...] 2021 die Neufassung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Reutlin- gen beschlossen. Das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 11.08.2022, Aktenzeichen [...] HwO. (2) Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Beitragspflicht Beitragspflichtig sind die Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes, die in die