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    Fortbildung zum „Gebäudeenergieberater (HWK)“ vorgeschrieben. Eben jenes Qualifikationsprofil, das in der Energiesparverordnung des Bundes für Aussteller von Energieausweisen vorgesehen ist. Darüber hinaus muss

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    und Handwerker, die sich zum Gebäudeenergieberater (HWK) weitergebildet haben. Die Liste der zugelassenen Energieberater ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vefügbar

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    . Oktober 2009 tritt außerdem die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Dadurch steigt auch der Bedarf an Gebäudeenergieberatern, die Hauseigentümern bei der Bau- und Sanierungsplanung zur Seite stehen. Um die Qualität der Beratung zu sichern, bieten die Handwerkskammern schon seit einigen Jahren einen Gewerke übergreifenden Lehrgang zum Gebäudeenergieberater an. Die Fortbildung ist bei allen Landes- und

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    Bildungsprogramm 2009 der Bildungsakademien der Handwerkskammer Reutlingen

    Gebäudeenergieberater (HWK)“ gehört in diese Reihe. Dieses Angebot richtet sich an Handwerksmeister, die ihre Kunden in Sachen Energieeinsparung und Gebäudemodernisierung beraten wollen. Neben technischen Lehrgängen und

  5. Neues Bildungsmagazin

    Datum: 14.08.2006

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    . Weitere zukunftsweisende Weiterbildungen sind unter anderem der Fachwirt für Gebäudemanagement oder der Gebäudeenergieberater. Wer jetzt auf den Geschmack gekommen ist, der fordert den kostenfreien

  6. Gebäudeenergieberater

    Datum: 16.08.2006

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    Da die neue EU-Richtlinie „Gesamtenergie - Effizienz“ seine Einführung jedoch verpflichtend vorsieht, sollten sich Handwerksmeister bereits jetzt entsprechend vorbereiten. Eine hohe Nachfrage nach kompetenter Beratung wird die Folge sein. Die Gewerbeakademie der Handwerkskammer Reutlingen bietet daher einen weiteren Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) ab 28. April 2006 an. Informationen: Gewerbeakademie Reutlingen, Telefon 0 71 21/24 12-3 20 Fax: 07121 2412-432, E-Mail: info@gewerbeakademie-rt.de, Internet: http://www.gewerbeakademie-rt.de.

  7. Protest gegen Ausgrenzung

    Datum: 15.05.2007

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    Wenn die Verordnung wie geplant umgesetzt werde, so Eisert, dann würden viele Gewerke ausgenommen, denen die Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater des Handwerks von Anfang an unbestritten offen gestanden habe. Dies betreffe ausgerechnet diejenigen Bauhandwerke, die sich bisher bereits besonders aktiv in der Fortbildung und Gebäudeenergieberatung engagiert hätten - so zum Beispiel Stuckateure, Elektrotechniker und Tischler. Eisert: „Diese Handwerker besitzen eine insgesamt wesentlich bessere bautechnisch fundierte Grundqualifikation einschließlich einer mit etwa 200 Stunden umfassenden Fortbildung als