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  1. Rechtsgrundlagen

    Datum: 04.09.2015

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    Die Rechtsgrundlagen Hier finden Sie Texte (als pdf), in denen Sie sich über die Rechtsgrundlagen der Handwerkskammer Reutlingen informieren können. Das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (kurz Handwerksordnung bzw. HwO) finden Sie hier. Anlage C zu dem "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (Handwerksordnung) Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen im einzelnen

  2. Relevanz:
     
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    Beschluss der Vollversammlung am 23. Juli 2025. A – Verwaltungsgebühren € 1.0 Handwerksrolle, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe, Mitglieder nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO 1.1 Eintragung in die Handwerksrolle einschließlich (der) Ausstellung der Handwerks- karte 150,00 1.2 Ergänzung der Handwerkskarte (bzw. Bescheinigung) und Änderung der Eintra- gung in die Handwerksrolle einschließlich Änderung des technischen Betriebslei- ters 25,00 1.3 Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerks- ähnlicher Gewerbe einschließlich

  3. Relevanz:
     
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    Beschluss der Vollversammlung am 23. Juli 2025. A – Verwaltungsgebühren € 1.0 Handwerksrolle, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe, Mitglieder nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO 1.1 Eintragung in die Handwerksrolle einschließlich (der) Ausstellung der Handwerks- karte 150,00 1.2 Ergänzung der Handwerkskarte (bzw. Bescheinigung) und Änderung der Eintra- gung in die Handwerksrolle einschließlich Änderung des technischen Betriebslei- ters 25,00 1.3 Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerks- ähnlicher Gewerbe einschließlich

  4. Relevanz:
     
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    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung hier: Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 23. Juli 2025 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ord- nung des Handwerks - Handwerksordnung - (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert

  5. Relevanz:
     
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    dient nur zur Unterrichtsgestaltung und verfolgt mit seinem Inhalt keine kommerziellen Zwecke oder andere wirtschaftliche Ziele https://www.handwerk.de/ https [...] -CASINO ROYALE- zu gestalten. Nach dem Motto: „RIEN NE VA PLUS!“ Ihre Aufgabe: Die folgenden Arbeitspositionen sind von Ihnen handwerklich zu bearbeiten gestalterisch und werbewirksam

  6. Relevanz:
     
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    Meisterinnen voran. In dem genannten Zeitraum gab es knapp 30.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Handwerks-meisterinnen (plus ca. 7.000 seit 2013). Die Zahl der Handwerksmeister liegt stabil bei etwa [...] Baustein der Fachkräftesicherung im Handwerk. Auf Gesellenniveau arbeiten heute deutlich mehr Frauen als 2013 in Kraftfahrzeugtechnik, Fleischverarbeitung und Gebäudereinigung; Friseurgewerbe und Lebensmittelverkauf verzeichnen hingegen weniger beschäftigte Handwerkerinnen. Frauen ins Handwerk! Um künftig noch mehr Frauen für das Handwerk zu begeistern, müssen Geschlechterklischees in der Berufs-orientierung

  7. Relevanz:
     
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    Einführung einer Betriebshilfe aus. Aus den Ergebnissen der Studien wollen das Handwerk und Interessenverbände gemeinsam mit dem IfM Bonn Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die Situation der Schwangeren und Mütter im Handwerk zu verbessern.

  8. Handwerkskammer Reutlingen

    Datum: 21.05.2015

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    Grafik: Handwerk BW [...] ! 125 Jahre Handwerkskammern Grafik: Handwerk BW Die neue Klima-Ampel [...] . Initiative Horizont Handwerk Das Informations- und Beratungsprogramm rund um die Themen Personal, Strategie & Transformation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung

  9. Immer wieder gestellte Fragen

    Datum: 21.05.2015

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    . Wer ist Mitglied der Handwerkskammer? Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt

  10. Relevanz:
     
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    Leitfaden Abgrenzung Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistungen Deutscher Handwerkskammertag e.V. Inhalt 11. Vorbemerkung 2 12. Handwerk 2 13. Abgrenzung 3 14. Mischbetrieb 8 [...] , Marketing, Website & Co. 11 11. Weiterführende Merkblätter/Informationen 11 Erläuterungen 12 Anlage A: Zulassungspflichtige Handwerke 13 Anlage B, Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke 13 Anlage B, Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe 14 Industrie oder Handwerk? Gewerbe von A bis Z 15 2 | Leitfaden Abgrenzung 1. Vorbemerkung Den vorliegenden Leitfaden geben Industrie- und