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    Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung

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    Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung

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    Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)

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    die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks – Handwerksordnung, HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 [...] 97 b) aufseiten der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung des § 99 der Handwerksordnung vorliegen und 3. die Bescheinigung der Handwerkskammer, dass die [...] ausgestellt. Wegen der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit wird auf die Vorschriften der Handwerksordnung und die diesem Gesetz beigefügte Wahlordnung hingewiesen. Die maßgebenden Bestimmungen lauten wie

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    Grundlage für die Tätigkeit als selbstständiger Handwerksun- ternehmer“, sagt Harald Herr- mann, Präsident der Hand- werkskammer. Im Zuge der Reform der Handwerksordnung 2003 wur- de mit Beginn des Jahres

  6. dhz2019_5.pdf

    Datum: 07.03.2019

    Relevanz:
     
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    Handwerksordnung, HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074) zu­ letzt geändert durch Artikel 6 des zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen [...] Handwerkskammer gebührenfrei ausge­ stellt. Wegen der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit wird auf die Vorschriften der Handwerksordnung und die diesem Gesetz beigefügte Wahlordnung hingewiesen. Die maßgebenden Bestimmungen lauten wie folgt: § 96 Handwerksordnung (wahlberechtigung arbeitgeber) (1) Berechtigt zur Wahl der Vertreter des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sind die in der

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    aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 2 in Verbindung mit 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung [...] Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid

  8. ueba-baecker_11-2018.pdf

    Datum: 31.01.2019

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    Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge (ÜBA) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 26. November 2018 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 19. April 2018 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung und § [...] wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

  9. ueba_geruestbauer_11-2018.pdf

    Datum: 31.01.2019

    Relevanz:
     
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    Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge (ÜBA) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 26. November 2018 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 16. Oktober 2018 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 2 in Verbindung mit 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen [...] Kraft. Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und

  10. Relevanz:
     
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    Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 16. Oktober 2018 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 2 in Verbindung mit 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen [...] zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge (ÜBA) Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 29: November 2018 (Az: 42-4233.62/58) genehmigt. Er wurde am 21. Januar 2019 ausgefertigt und