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  1. dhz2018_24.pdf

    Datum: 19.12.2018

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    der Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 29. November 2018, Aktenzeichen 42-4233.64/85, den Be- schluss der Vollversammlung vom 26. No- vember 2018 zur Festsetzung des allge- meinen

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    2019 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 26. November 2018 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf [...] ,00 Euro Stichtag für die Erhebung des Berufszuschlages ist der 01.01.2019. Dieser Beschluss tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Es wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung mit Bescheid des [...] Handwerksordnung öffentlich bekannt gemacht. Handwerkskammer Reutlingen gezeichnet gezeichnet Harald Herrmann Dr. Joachim Eisert Präsident Hauptgeschäftsführer

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    Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 18: Juli 2018 aufgrund von 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung – Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 [...] , Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen § 2 Die Änderung tritt zum 3. August 2018 in Kraft. Diese Änderung der Gebührenordnung wurde gem. § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Woh- nungsbau Baden-Württemberg vom 16. August 2018 (Az.: 42-4233.64/78) genehmigt. Sie wurde am

  4. dhz2018_18.pdf

    Datum: 20.09.2018

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    /-in für metallbau gemäß § 42 m Handwerksordnung (HwO) Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat auf- grund von § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der

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    Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 18. Juli 2018 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 19. April 2018 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung [...] Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des

  6. ueba_baecker_092018.pdf

    Datum: 18.09.2018

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    Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge (ÜBA) Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen 1 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 18. Juli 2018 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 19. April 2018 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung [...] 6 Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO)

  7. Relevanz:
     
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    Regelung zur Berufsausbildung für behinderte Menschen zum/zur Fachprakti- ker/- in für Metallbau gemäß § 42 m Handwerksordnung (HwO) -Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforder- lichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch für behinderte

  8. Relevanz:
     
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    1 Änderung der Satzung - Anpassung an Erweiterungen des Aufgabenkatalogs der Handwerkskammern nach der Handwerksordnung - Vorbereitung der Vollversammlungswahl 2019: Neue [...] Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Änderung der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen vom 23. Juli 2013 genehmigt mit Bescheid des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft [...] hierzu ermäch- tigt ist (§ 91 Absatz 2a der Handwerksordnung).“ 2 2. § 8 „Beschlussfassung“ wird in Absatz 1 wie folgt geändert: Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8

  9. dhz2018_15.pdf

    Datum: 31.07.2018

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    Koalitionsvertrag der Bundesre- gierung vorgesehenen so genannten Rückvermeis- terung von Gewerben, die im Zuge der Novelle der Handwerksordnung von 2004 zulassungsfrei wur- den. „Eine Rückvermeisterung ist

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    auch der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen so genannten Rückvermeisterung von Gewerben, die im Zuge der Novelle der Handwerksordnung von 2004 zulassungsfrei wurden. „Eine