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    Reutlingen, gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Reutlingen, Jugendliche und Ausbildungsbetriebe im Landkreis Reutlingen in den Oster- und Pfingstferien 2022 zusammen. In der Praktikumswoche – entweder vom [...] schnell und unkompliziert zusammen. Handwerkskammer-Präsident Harald Herrmann sieht das Angebot sehr positiv: "In der Praktikumswoche können Schülerinnen und Schüler die Vielfalt des Handwerks [...] soll jede Schülerin und jeder Schüler im Landkreis Reutlingen ab 15 Jahren angesprochen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bereits Praktika gemacht hat oder nicht. Über 100 Handwerksunternehmen

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    Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW Die Bundesstraße 267 zwischen Ahrweiler und Marienthal: Das Bild steht für die enormen Schäden, die das Hochwasser der Ahr angerichtet hat. Foto: Handwerkskammer Koblenz Handwerker helfen Viele Menschen in den Hochwasserregionen stehen vor dem Nichts. [...] [at]hwk-koeln.de Dernau an der Ahr nach der Flutkatastrophe. Foto: Handwerkskammer Koblenz Spendenaktion „Handwerk hilft“ Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ruft zu einer

  3. dhz2022_05.pdf

    Datum: 02.03.2022

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    verfügen, die die Zukunft des Landes mitgestalten. Hans Peter Wollseifer Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Foto: Agentur Bildschön Es ist für alle Jugendlichen an der Zeit, [...] Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Gewerbeertrags/des Gewinns aus Gewerbebetrieb und gegebenenfalls aus einem Zuschlag für juristische Personen zusammen. Der Zusatzbeitrag ist, auch bei gleich- zeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer, auf 1.500 Euro gedeckelt. Die ÜBA-Finanzierung Die Finanzierung der ÜBA speist sich aus mehreren Töpfen. Bund und Land tragen einen Teil der laufenden Kos- ten

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    Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäum- nis hat mindestens im Umfang von § 16 des [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäum- nis hat mindestens im Umfang von § 16 des [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäum- nis hat mindestens im Umfang von § 16 des [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäum- nis hat mindestens im Umfang von § 16 des [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäum- nis hat mindestens im Umfang von § 16 des [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäum- nis hat mindestens im Umfang von § 16 des [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses am 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung am 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäumnis hat mindestens im Umfang von § 16 des Justizvergü- tungs- und [...] Reutlingen erfolgte am 5. Februar 2021. 3534 Anhang – Anlage 1Anhang – Anlage 1 Anhang Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium des Landes Baden-Würt- temberg und der Handwerkskammer Reutlingen über [...] Beschlussempfehlung des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Beschlussfassung der Vollversammlung vom 27. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle gemäß den