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  1. Relevanz:
     
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    Seit dem 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erscheinen und zeitnah die ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung von Kasseneinnahmen

  2. Relevanz:
     
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    Gebäude- energieberater (HWK)/ zur Gebäudeenergieberaterin (HWK) erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 1- 10 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob [...] erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater (HWK) / Gebäude- energieberaterin (HWK). § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Meisterprüfung in einem Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe oder im Kaminkehrerhandwerk bestanden hat. 2. Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen

  3. Relevanz:
     
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    Prüfung abgelegt am als . 3. Berufliche Tätigkeiten (nur, wenn keine Angaben unter Punkt 2 möglich) nach Beendigung der Ausbildung einschließlich des Besuchs von beruflichen Fortbildungslehrgängen. Bitte Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Prüfungszeugnisse usw. beifügen. Beschäftigt von/bis Tätigkeit als Beruf Arbeitgeber (Name/Firma) 4. Selbstständige Tätigkeit [...] 2 5. Nachteilsausgleich Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum

  4. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    Fortbildungsprüfung zurSPS-Fachkraft 2 §1ZielderPrüfung 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um quali- fizierte Tätigkeiten in der Technik mit speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) ausführen zu können. 2. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „SPS-Fachkraft“. §2Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen a. Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat. b. Abweichend von Ziffer 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder

  5. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    Fortbildungsprüfung zurSPS-Fachkraft 2 §1ZielderPrüfung 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, um quali- fizierte Tätigkeiten in der Technik mit speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) ausführen zu können. 2. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „SPS-Fachkraft“. §2Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen a. Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat. b. Abweichend von Ziffer 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder

  6. Relevanz:
     
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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

  7. Relevanz:
     
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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen nach § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38, § 91 Absatz 1 Nr. 4 a und § 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von

  8. Relevanz:
     
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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz und ist für die Durch- führung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungs- gesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis

  9. Relevanz:
     
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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetz und ist für die Durch- führung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 Berufsbildungs- gesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis

  10. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent/ Managementassistentin (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 4 bis 8 durchführen. 2. Durch die Prüfung hat der Prüfling in den in § 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche [...] wahrzunehmen. 3. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Fortbildungsabschluss „Managementassistent/ Managementassis- tentin (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, a