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  1. Relevanz:
     
    7%
     

    Fassung oder c. Eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss. § 5

  2. Relevanz:
     
    16%
     

    strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 6. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen [...] Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsbereichs entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in

  3. Relevanz:
     
    16%
     

    strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 6. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen [...] Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsbereichs entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in

  4. Relevanz:
     
    21%
     

    Prüfungsausschusses eine münd- liche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Prüfung insgesamt ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 Minuten je Prüfling dauern. In [...] diesbezügliche Vorhaben zu planen und strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungs- zeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrunde liegenden

  5. Relevanz:
     
    21%
     

    Prüfungsausschusses eine münd- liche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen der Prüfung insgesamt ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 15 Minuten je Prüfling dauern. In [...] diesbezügliche Vorhaben zu planen und strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungs- zeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrunde liegenden

  6. Relevanz:
     
    16%
     

    konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  7. Relevanz:
     
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    konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  8. Relevanz:
     
    7%
     

    er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur

  9. Relevanz:
     
    7%
     

    er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur

  10. Relevanz:
     
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    Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung erforder- lich ist. Die [...] kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle oder vor einem staatli- chen Prüfungsausschuss in den letzten zwei Jahren vor