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    Bereich der Hauswirtschaft besteht der praktische Teil aus der Durchfüh- rung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungs- situation und einem [...] zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss. § 37 Absatz 2 und 3, § 39 Absatz 1 Satz 2, die §§ 40 bis 42, 46 und 47 des Berufsbildungsgesetzes gelten entsprechend. § 5 Zeugnis Über die bestandene Prüfung ist

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    Bereich der Hauswirtschaft besteht der praktische Teil aus der Durchfüh- rung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungs- situation und einem [...] zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss. § 37 Absatz 2 und 3, § 39 Absatz 1 Satz 2, die §§ 40 bis 42, 46 und 47 des Berufsbildungsgesetzes gelten entsprechend. § 5 Zeugnis Über die bestandene Prüfung ist

  3. Ehrenamt

    Datum: 08.09.2015

    Relevanz:
     
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    Über 1000 Personen im Ehrenamt Sie sitzen in Prüfungsausschüssen, sind Mitglied der Vollversammlung jeder Kammer, im Vorstand einer Innung oder bringen sich in die Arbeit ihrer Kreishandwerkerschaft ein - Tausende von ehrenamtlichen Meistern und Gesellen gestalten deutschlandweit mit ihrem fachlichen Wissen die Zukunft ihrer Berufe und Branchen. Gerade im Handwerk spielt das Ehrenamt eine besondere Rolle. Denn die Selbstverwaltung steht und fällt mit einem klaren Bekenntnis und dem Willen, die Initiative für andere zu ergreifen. Sich selbst

  4. Relevanz:
     
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    Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] : Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung 1. Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die Handwerkskammer Prü- fungsausschüsse (§ 42 h Absatz 1 Satz 1 HwO). Mehrere

  5. Relevanz:
     
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    Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] : Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung 1. Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die Handwerkskammer Prü- fungsausschüsse (§ 42 h Absatz 1 Satz 1 HwO). Mehrere

  6. Relevanz:
     
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    konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  7. Relevanz:
     
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    konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  8. Relevanz:
     
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    strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 6. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen [...] Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsbereichs entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in

  9. Relevanz:
     
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    strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 6. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen [...] Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsbereichs entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in

  10. Relevanz:
     
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    männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen ... Seite 7 § 2a Prüferdelegationen ............................................................................. Seite 9 § 3 [...] ................................................................ Seite 43 Inhaltsverzeichnis 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Die Handwerkskammer errichtet für die