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    Fähigkeiten entsprechend anzuwenden. Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen 2 Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung 5 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] : Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung 1. Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die Handwerkskammer Prü- fungsausschüsse (§ 42 h Absatz 1 Satz 1 HwO). Mehrere

  2. Relevanz:
     
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    konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  3. Relevanz:
     
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    konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 5. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im [...] Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dem jeweiligen Prüfungsbereich entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. § 5

  4. Relevanz:
     
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    strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 6. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen [...] Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsbereichs entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in

  5. Relevanz:
     
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    strukturiert darzustellen. Das konkrete Thema, den Umfang und den Inhalt der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 6 Monate umfassen. 6. Die Projektarbeit ist dem Prüfungsausschuss im Rahmen eines Fachgespräches zu präsentieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen [...] Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsbereichs entspricht. 2. Eine vollständige Freistellung ist nur in

  6. Relevanz:
     
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    männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen ... Seite 7 § 2a Prüferdelegationen ............................................................................. Seite 9 § 3 [...] ................................................................ Seite 43 Inhaltsverzeichnis 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Die Handwerkskammer errichtet für die

  7. Relevanz:
     
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    männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen ... Seite 7 § 2a Prüferdelegationen ............................................................................. Seite 9 § 3 [...] ................................................................ Seite 43 Inhaltsverzeichnis 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Die Handwerkskammer errichtet für die

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    männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen ... Seite 7 § 2a Prüferdelegationen ............................................................................. Seite 9 § 3 [...] ................................................................ Seite 43 Inhaltsverzeichnis 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Die Handwerkskammer errichtet für die

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    männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen ... Seite 7 § 2a Prüferdelegationen ............................................................................. Seite 9 § 3 [...] ................................................................ Seite 43 Inhaltsverzeichnis 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Die Handwerkskammer errichtet für die

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    männlichen Endung sind sowohl männliche, weibliche und diverse Personen gemeint. 4 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung ............................................................................ Seite 6 § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen ... Seite 7 § 2a Prüferdelegationen ............................................................................. Seite 9 § 3 [...] ................................................................ Seite 43 Inhaltsverzeichnis 6 Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Erster Abschnitt: Prüfungsaus- schüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung (1) Die Handwerkskammer errichtet für die