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  1. Relevanz:
     
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    Das Portal entsendung.ch bietet ausländischen Unternehmen praktische Infos zu den Arbeitsbestimmungen in der Schweiz.

    Das Portal bietet neben kurzen Einführungen in verschiedene Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Entsendegesetz, das Arbeits- und Ausländerrecht, zahlreiche Servicefunktionen. Die Frage, ob für die geplante Tätigkeit eine Bewilligung eingeholt werden muss oder eine Meldung ausreicht, kann schnell per Datenbankabfrage geklärt werden. Gleiches gilt für die allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträge, die in der Schweiz für einige Branchen gelten. Ein Lohnrechner hilft, die je nach Branche und Kanton unterschiedlichen Löhne zu ermitteln. Kontaktadressen, Checklisten und eine Liste häufig gestellter

  2. Relevanz:
     
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    Die aktuelle Auflage wurde um die von Österreich im Jahr 2008 in nationales Recht umgesetzte Dienstleistungsrichtlinie ergänzt. Behandelt werden die gewerbe-, arbeits-, und steuerrechtlichen Bestimmungen bei Werklieferungen in Österreich. Besonderer Service: Erforderliche Formulare werden mit der Broschüre mitgeliefert. Der Leitfaden kostet 10 Euro und kann bestellt werden unter Fax 0911/586 856-60 oder info@bh-international.de . Die Exportberatungsstelle Handwerk International Baden-Württemberg unterstützt Handwerksbetriebe bei ihren Auslandsaktivitäten. www

  3. Relevanz:
     
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    Das Informationsangebot richtet sich an Unternehmen und Verbraucher. Das Portal ist in fünf Rubriken unterteilt. Die Rubrik Rechtsrahmen informiert über die rechtlichen Bedingungen grenzüberschreitender Dienstleistungen, so zum Beispiel über das Vertrags-, Gewährleistungs- und Insolvenzrecht in den EU-Mitgliedstaaten. Fragen des Verbraucherschutzes, etwa zu Geschäftsbedingungen und Internethandel, werden ebenfalls in einer eigenen Rubrik behandelt. Weitere Themen sind die Voraussetzungen, unter den Dienstleistungen aufgenommen und ausgeübt werden dürfen, der Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten sowie

  4. Relevanz:
     
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    Die Broschüre informiert unter anderem über den geänderten Einkommensteuertarif und die verbesserte Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Weitere Themen sind das Kindergeld und

  5. Relevanz:
     
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    Illustration: Arbeitsschutz im Betrieb.

    Nach aktuellen Untersuchungen liegen die Unfallraten in Betrieben mit bis zu 49 Mitarbeitern um 50 Prozent über denen in großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Während der Arbeits- und Gesundheitsschutz in größeren Betrieben im Regelfall institutionalisiert ist, verhalten sich Kleinbetriebe oftmals reaktiv. Erst behördliche Auflagen oder eine aktuelles Ereignis, wie zum Beispiel ein Unfall, führen zu einem aktiven Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Broschüre "Arbeitsschutz in kleinen Betrieben - wirksam, kostengünstig, rechtssicher" soll Betriebe unterstützen, den Arbeitsschutz zu einem

  6. Relevanz:
     
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    Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Hermann Rempfer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail hermann

  7. Relevanz:
     
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    Es steht im Mittelpunkt eines neuen Rechtsratgebers des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Die Rechtsexperten orientieren sich an einer einfachen Faustregel: Je später gehandelt wird, umso schwieriger wird es für das Handwerksunternehmen, die Forderung zu realisieren. Die Autoren empfehlen deshalb, möglichst bereits vor Vertragsabschluss den Fall der Fälle zu bedenken. Ihre Empfehlungen haben sie in vier Kapiteln zusammengefasst, die dem typischen Ablauf eines Auftrags entsprechen. Die Broschüre "Die neuen Regelungen des Forderungssicherungsgesetzes" ist zum Einzelpreis von 8,50 Euro

  8. Relevanz:
     
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    Illustration Beratungsgespräch

    So besteht beispielsweise keine Mindestkapitalerfordernis. Eine Gründung mit einem Stammkapital von nur einem Euro ist prinzipiell möglich und damit zu Konditionen, die in den vergangenen Jahren viele Gründer zur britischen Limited geführt hat. Die UG bietet als Rechtsformvariante der GmbH nun eine Möglichkeit, schnell und kostengünstig auf der Grundlage des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts [...] Rücklage verwendet werden. Diese Vorgabe entfällt erst, wenn die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung auf 25.000 Euro beschließt, die kleine UG also zur echten GmbH herangewachsen ist. Die Rechtsabteilung

  9. Relevanz:
     
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    , abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Eine Altersgrenze besteht nicht. Neu ist, dass künftig ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht, wenn bereits eine selbst

  10. Relevanz:
     
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    angeschriebenen Betriebe besteht. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer@hwk-reutlingen.de . So