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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 25. November 2014 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungs- ausschusses am 23. Oktober 2014 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen

  2. vv-wahlen2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Handwerkskammerwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Der Wahlleiter für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung 2014 der Handwerkskammer Reutlingen gibt bekannt: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Hand- werkskammer Reutlingen Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen hat gemäß § 1 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zum Gesetz zur Ordnung des HandwerksHandwerks- ordnung, HwO) in der Fassung der

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    Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende [...] , Koordination und Überwachung verschiedener Gewerke sowie Service- und Dienstleistungen im Rahmen von Gebäudemanagement-Projekten unter Einbeziehung von EDV- Lösungen und Berücksichtigung von Vertrags- und

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    Seite%1%von%4% % Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Europaassis- tent/-in (HWK)“ Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende [...] Prüfungsteilen oder Prüfungsbereichen gemäß § 3 Abs.2 Nr. 1 bis 3 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag durch die Handwerkskammer Reutlingen befreit werden, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer

  5. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkammer hat am 25. November 2014 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Geset- zes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen, zuletzt geändert am 24. Juli 2012, be- schlossen. §1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei Ziffer 5: 5.1 Für

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    die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095) zuletzt geändert [...] Fortbildungsprüfungen ge- mäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 2 von 13 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw) Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 c Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Hand- werksordnung (HwO) und ist

  7. beitrag2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Amtliche Bekanntmachung Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr 2014 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 25. November 2013 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der [...] Grundlage des Gewerbeertrags 2011, ersatzweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 2011 werden erhoben: a) Von den Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes, die nach § 6 des

  8. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Amtliche Bekanntmachung Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr 2012 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 07. Dezember 2011 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der [...] des Gewerbeertrags 2009, ersatzweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 2009 werden erho- ben: a) Von den Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes, die nach § 6 des

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    Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 Telefax 07121 2412-400 Besuchen Sie uns im Internet: www.hwk-reutlingen.de Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 24. Juli 2012 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 26. April 2012 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung

  10. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 24. Juli.2012 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerks- ordnung ( HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 30.November 2010, beschlossen: § 1 § 1 § 1 § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird unter den