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    Vollversammlung vom XX. XXXX 2021 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung folgende Besondere [...] Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die [...] Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

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    2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für [...] Gebäudeautomation (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fachwirt für [...] Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, Management- und Führungsaufgaben in den folgenden Kompetenzfeldern verantwortlich wahrzunehmen: 1. Lebenszyklusorientiertes Bauen 2. Recht &

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    2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für [...] Gebäudeautomation (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fachwirt für [...] Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, Management- und Führungsaufgaben in den folgenden Kompetenzfeldern verantwortlich wahrzunehmen: 1. Lebenszyklusorientiertes Bauen 2. Recht &

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    Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 46 Abs. 1, 41 und 74 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Nr. 4a, § 106 Abs. 1 Nr [...] Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-,

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    Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 46 Abs. 1, 41 und 74 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Nr. 4a, § 106 Abs. 1 Nr [...] Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-,

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    : „Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO vom 11. November 2014 (BGBl. I S. 1725)“ Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2016 I 2390 Eingangsformel Auf Grund des § 42 der Handwerksordnung, der durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I [...] VOFortkfmBf) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

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    : „Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO vom 11. November 2014 (BGBl. I S. 1725)“ Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2016 I 2390 Eingangsformel Auf Grund des § 42 der Handwerksordnung, der durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I [...] VOFortkfmBf) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

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    die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 HwO in Verbin- dung mit den §§ 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a und 106 Abs. 1 Nr. 10 HwO, zuletzt geändert in der Fassung der Bekanntmachung [...] für die Fortbildungsprüfung zur „Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft“ 2 § 1 Ziel der Prüfungen und Bezeichnung der Abschlüsse 1. Computerschein A Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur

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    die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 HwO in Verbin- dung mit den §§ 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a und 106 Abs. 1 Nr. 10 HwO, zuletzt geändert in der Fassung der Bekanntmachung [...] für die Fortbildungsprüfung zur „Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft“ 2 § 1 Ziel der Prüfungen und Bezeichnung der Abschlüsse 1. Computerschein A Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der [...] “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur

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    Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 Berufsbildungsge- setz in Verbindung mit §§ 91 Abs. 1 Nr. 4a, §106 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 Handwerksordnung folgende besondere Rechts- vorschriften: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur CNC-Fachkraft Metall 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die [...] Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer in einem anerkannten Metall-Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat und mind. 1 Jahr Berufspraxis nachweisen kann. § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung