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    für Alleinerziehende für die Dauer von zwei Jahren angehoben. Der Betrag steigt von 1908 Euro auf 4008 Euro für die Jahre 2020 und 2021. Zentralverband des Deutschen Handwerks: Regelungen des

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    ZDH • Postfach 110472 • 10834 Berlin Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin www.zdh.de Abteilung: Steuer- und Finanzpolitik Ansprechpartner: Fabian Bertram Tel.: +49 [...] dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2020, zu der wir als Sach- verständiger geladen waren, um weitere Erleichterungen geworben. Im Wesentlichen enthält das Zweite Corona [...] . anhand betriebswirtschaftlicher Aus- wertungen) nachweisen kann. Ausweislich des Berichtes des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bleibt die Regelung in § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG zur Einkom

  3. dhz2020_12.pdf

    Datum: 25.06.2020

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    alle, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen lassen wollen. Seit 2012 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf dieses [...] Maße für die Aus- und Weiterbildung ihrer Auszubildenden einsetzen und noch aktiv im Berufsleben stehen. Namensgeber des Preises ist der ehemalige Präsident des Zentralverbands des Deutschen

  4. 200623_Corona-Verordnung.pdf

    Datum: 24.06.2020

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    Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in geeigneter Weise gemäß §

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    Elektronische Belege - was ist zu beachten? Kein Verkauf ohne Beleg. Die Ausgabe muss nicht in gedruckter Form geschehen, sondern kann, wenn der Kunde zuvor zugestimmt hat, auch elektronisch erfolgen. Allerdings stellt die Finanzverwaltung in einem Änderungserlass fest, dass die Zustimmung nicht an eine besondere Form gekoppelt ist. Somit gilt ein elektronischer Beleg als bereitgestellt, wenn dem Kunden die Möglichkeit zur Entgegennahme gegeben wird. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält deshalb einen Hinweis auf die

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    Der Grundsatz bleibt bestehen: auch künftig bedarf die elektronische Bereitstellung eines Beleges der Zustimmung des Kunden. Allerdings stellt die Finanzverwaltung fest, dass die Zustimmung nicht an eine besondere Form gekoppelt ist. Somit gilt ein elektronischer Beleg als bereitgestellt, wenn dem Kunden die Möglichkeit zur Entgegennahme gegeben wird. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält deshalb einen Hinweis auf die elektronische Ausgabe für ausreichend, um von einer Zustimmung des Kunden ausgehen zu können, wenn dieser einer solchen Ausgabeform nicht ausdrücklich widerspricht. In

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    Merkblatt „Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020“ Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat wichtige Informationen zum Thema zusammengestellt. Die Internetseite wird laufend aktualisiert. ZDH

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    -Verordnungen gelten unmittelbar auch in Deutschland. Die REACH- Verordnung regelt die Bewertung von Gefahrstoffen durch Hersteller und Inverkehrbringer, wäh- rend die CLP-Verordnung die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe weltweit einheitlich vorgibt. Sie hat zum 1.6.2017 das früher in Deutschland geltende Kennzeich- nungssystem endgültig abgelöst (siehe Kapitel 2 und Anhang 3). Die wichtigste deutsche Rechtsnorm für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Handwerksbetrieben ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zweck der GefStoffV ist, Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu

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    -Verordnungen gelten unmittelbar auch in Deutschland. Die REACH- Verordnung regelt die Bewertung von Gefahrstoffen durch Hersteller und Inverkehrbringer, wäh- rend die CLP-Verordnung die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe weltweit einheitlich vorgibt. Sie hat zum 1.6.2017 das früher in Deutschland geltende Kennzeich- nungssystem endgültig abgelöst (siehe Kapitel 2 und Anhang 3). Die wichtigste deutsche Rechtsnorm für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Handwerksbetrieben ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zweck der GefStoffV ist, Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu

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    -Verordnungen gelten unmittelbar auch in Deutschland. Die REACH- Verordnung regelt die Bewertung von Gefahrstoffen durch Hersteller und Inverkehrbringer, wäh- rend die CLP-Verordnung die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe weltweit einheitlich vorgibt. Sie hat zum 1.6.2017 das früher in Deutschland geltende Kennzeich- nungssystem endgültig abgelöst (siehe Kapitel 2 und Anhang 3). Die wichtigste deutsche Rechtsnorm für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Handwerksbetrieben ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zweck der GefStoffV ist, Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu