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    Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch

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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft

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    Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch

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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft

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    Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch

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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft

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    Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch

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    management und Facility Management (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft

  9. Berufsvalidierung

    Datum: 27.01.2025

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    Eignung muss zusätzlich nachgewiesen werden (AEVO-Prüfung, Teil IV der Meisterprüfung). Zum Zugang zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk berät Sie Ihre Kammer. Hinweis: Auch

  10. Schwarzarbeit

    Datum: 01.09.2015

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    © Katharina Täubl Schwarzarbeit kommt uns teuer zu stehen Es ist nicht nur der immense finanzielle Schaden in vielfacher Milliardenhöhe, der der deutschen Volkswirtschaft durch Schwarzarbeit entsteht, es sind auch die Gefahren, denen sich Auftragnehmer wie Auftraggeber aussetzen. Schließlich ermangelt es den meisten Schwarzarbeitern an der notwendigen Erfahrung und an den Kenntnissen, die erforderlich sind, Arbeiten an nicht selten hochkomplizierten technischen Anlagen und Einrichtungen auszuführen. Die Schwarzarbeit wird nicht nur als unberechtigtes