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    ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von

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    ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von

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    Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch

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    Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerks- ähnlichem Gewerbe, eine Industriemeisterprüfung oder Technikerprüfung nachweist. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch

  5. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Handwerksordnung. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer a. Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder b. Den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter [...] Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker

  6. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Handwerksordnung. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer a. Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder b. Den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter [...] Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker

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    , die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden ist, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet. 2. Wer durch eine Meisterprüfung

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    , die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden ist, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet. 2. Wer durch eine Meisterprüfung

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    -/Facharbeiter-/Abschlussprüfung oder andere Berufsabschlüsse abgelegt am als b. bereits erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Abgelegt am im -Handwerk c. Berufsausbildung im Ausland: Ausbildungszeit von bis [...] ): Meisterprüfungszeugnisses (siehe 2b) Zeugnis über andere berufliche Bildungsabschlüsse (siehe 2c) Arbeitsbescheinigung(en) (siehe 3.) Ihr Antrag kann ohne entsprechende Nachweise nicht bearbeitet werden. Soweit die üblichen

  10. Ehrenamt

    Datum: 08.09.2015

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    Über 1000 Personen im Ehrenamt Sie sitzen in Prüfungsausschüssen, sind Mitglied der Vollversammlung jeder Kammer, im Vorstand einer Innung oder bringen sich in die Arbeit ihrer Kreishandwerkerschaft ein - Tausende von ehrenamtlichen Meistern und Gesellen gestalten deutschlandweit mit ihrem fachlichen Wissen die Zukunft ihrer Berufe und Branchen. [...] engagieren: 200 Personen sind bei den Meister- und Sachkundeprüfungen tätig; rund 60 Personen arbeiten ehrenamtlich in den Fortbildungsprüfungsausschüssen mit; rund 890 Personen arbeiten