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  1. dhz2023_13-14.pdf

    Datum: 02.08.2023

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    Wasserboiler anschafft, muss den alten nach dem ElektroG fachgerecht entsorgen lassen. Foto: Phatara Tihitiwimol/Adobe Stock CORONA-HILFEN Mehr Zeit für die Schlussrechnung Bis 30. Juni 2023 sollten die Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen des Bundes vorlie- gen. Mit Blick auf die große Zahl unerledigter Fälle hat das Bundes- wirtschaftsministerium die Frist verlängert. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer [...] Antrag zur Fristverlängerung zu stellen. Stichtag für die endgültige Abgabe bleibt unverändert der 31. Dezem- ber 2023. Die Fristverlängerung gilt für alle Corona-Hilfen des Bundes. Nicht betroffen

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    Bedeutung gewinnen werden.“ Bisher hätten 972 junge Frauen und Männer einen Ausbildungsvertrag unterschrieben – ein Plus von 3,96 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Noch könne man aber nicht an die Vor-Corona

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    Zinswende vor allem die Baukonjunktur. Mittlerweile zeigt sich ein deutlicher Rückgang bei den Baugenehmigungen. Der Handel leidet nach den Härten der Corona-Zeit unter der Inflation und der

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    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sogenannten prüfenden Dritten, die im Verfahren vorgesehen sind, haben nun bis zum 31. August 2023 Zeit, die Schlussabrechnung für gewährte Hilfen einzureichen oder einen individuellen Antrag zur Fristverlängerung zu stellen. Stichtag für die endgültige Abgabe bleibt unverändert der 31. Dezember 2023 . Die Regelung gilt für alle Corona-Hilfen des [...] .ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Corona-Soforthilfen des Landes Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind die Corona-Soforthilfen der Länder. Hier bleibt es beim 30. Juni 2023 als Rückzahlungstermin. Allerdings bietet die L

  5. dhz2023_09.pdf

    Datum: 17.05.2023

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    um maximal ein Jahr nutzen möchte, muss den Antrag bis 30. Juni 2023 stellen, dem Ende der Rückzah- lungsfrist für die Corona-Sofort- hilfe. Betriebe, die gegen die Rückzahlung einen Widerspruch

  6. dhz2023_08.pdf

    Datum: 04.05.2023

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    gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt und lag bei 23,3 Prozent. Darin nicht enthalten sind Fehlzeiten aufgrund einer Corona­Erkran­ kung. Zurückzuführen seien Erkrankungen vermutlich auf die

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    Angeboten werden zwei Optionen: die Stundung mit oder ohne Ratenzahlung. Der Betrag kann auf zwei bis zu maximal zwölf Raten aufgeteilt werden. Für die gestreckte Zahlung werden Zinsen in der Regel von zwei Prozent erhoben. Um besondere Härten zu vermeiden, ist auf Antrag eine Befreiung von den Stundungszinsen möglich. Wer die Verlängerung um maximal ein Jahr nutzen möchte, muss den Antrag bis einschließlich 30. Juni 2023 stellen, dem Ende der Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfe. Betriebe, die gegen die Rückzahlung einen Widerspruch eingelegt haben, müssen beachten, dass ein Antrag auf

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    .12.2022 abgeschlossen. Dies entspricht einem Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das regionale Handwerk zeigt sich auch in Zeiten von Corona relativ stabil. Der Landkreis Freudenstadt verzeichnet als einziger Landkreis einen Rückgang von 11 Prozent, Sigmaringen konnte auf „Vor-Corona-Niveau“ aufholen. 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 [...] Der Bau- und Ausbaubereich verzeichnet als einzige Berufsgruppe starke Verluste. Die Berufsgruppe Holz erreicht das „Vor-Corona-Ergebnis“ und erweist sich als sehr stabil. In den Elektro- und

  9. dhz2023_07.pdf

    Datum: 20.04.2023

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    räumliche und techni- sche Infrastruktur zur Verfügung, die Prüfungen finden unter Auf- sicht der Handwerkskammer statt. „In der Corona-Pandemie haben wir gemerkt, dass Onlinekurse eine echte Alternative

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    Kostensteigerungen für die Unternehmen an, was die Infla- tion erneut anheizen könnte. Was den privaten Konsum betrifft, dürften die Nachholeffekte aus der Corona-Zeit größ- tenteils bereits umgesetzt sein. Ein