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    7 Anwendung anderer Vorschriften Soweit diese Rechtsvorschriften keine abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für Fortbil- dungsprüfungen der Handwerkskammer Reutlingen in der [...] Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Reutlingen, in Kraft. Diese besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeauto- mation (HWK)” wurde gem. § 106 Abs. 2 [...] 2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für

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    7 Anwendung anderer Vorschriften Soweit diese Rechtsvorschriften keine abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für Fortbil- dungsprüfungen der Handwerkskammer Reutlingen in der [...] Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Reutlingen, in Kraft. Diese besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachwirt/Fachwirtin für Gebäudeauto- mation (HWK)” wurde gem. § 106 Abs. 2 [...] 2016 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 42 a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften für

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    Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 46 Abs. 1, 41 und 74 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Nr. 4a, § 106 Abs. 1 Nr [...] der Prüfung 1. Die Prüfung gliedert sich in einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil. Die fachtheoretische Prüfung besteht aus den vier Prüfungsbereichen: 1. Prozess-, Qualitäts- und Technologiemanagement Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Prozess-, Qualitäts- und Technologiemanagement unter Beach- tung einschlägiger rechtlicher Normen darzustellen und zu beschreiben. Er soll die

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    Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach §§ 46 Abs. 1, 41 und 74 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Nr. 4a, § 106 Abs. 1 Nr [...] der Prüfung 1. Die Prüfung gliedert sich in einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil. Die fachtheoretische Prüfung besteht aus den vier Prüfungsbereichen: 1. Prozess-, Qualitäts- und Technologiemanagement Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Prozess-, Qualitäts- und Technologiemanagement unter Beach- tung einschlägiger rechtlicher Normen darzustellen und zu beschreiben. Er soll die

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    Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) nachgewiesen werden. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt. 2. Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Prüfling in der [...] Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer 1. Für die Prüfungen in den Prüfungsbestandteilen sind komplexe situationsbezogene Aufgaben zu stellen. Für jeden Prüfungsbestandteil ist mindestens eine Aufgabe zu stellen. 2. Die Prüfungsaufgaben sind schriftlich zu bearbeiten. 3. Die Prüfung dauert in jedem Prüfungsbestandteil zwei Stunden. 4. Wurden höchstens zwei der Prüfungsbestandteile mit „mangelhaft“

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    Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) nachgewiesen werden. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt. 2. Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Prüfling in der [...] Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer 1. Für die Prüfungen in den Prüfungsbestandteilen sind komplexe situationsbezogene Aufgaben zu stellen. Für jeden Prüfungsbestandteil ist mindestens eine Aufgabe zu stellen. 2. Die Prüfungsaufgaben sind schriftlich zu bearbeiten. 3. Die Prüfung dauert in jedem Prüfungsbestandteil zwei Stunden. 4. Wurden höchstens zwei der Prüfungsbestandteile mit „mangelhaft“

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    die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 HwO in Verbin- dung mit den §§ 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a und 106 Abs. 1 Nr. 10 HwO, zuletzt geändert in der Fassung der Bekanntmachung [...] abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in jeweils gültigen Fassung der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. 4 [...] “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur

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    die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 HwO in Verbin- dung mit den §§ 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 a und 106 Abs. 1 Nr. 10 HwO, zuletzt geändert in der Fassung der Bekanntmachung [...] abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in jeweils gültigen Fassung der Handwerkskammer Reutlingen anzuwenden. 4 [...] “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur

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    Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 Berufsbildungsge- setz in Verbindung mit §§ 91 Abs. 1 Nr. 4a, §106 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 Handwerksordnung folgende besondere Rechts- vorschriften [...] Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer in einem anerkannten Metall-Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat und mind. 1 Jahr Berufspraxis nachweisen kann. § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung Die Prüfung gliedert sich in einen fachtheoretischen Teil und einen fachpraktischen Teil. 1. Im fachtheoretischen Teil wird der Nachweis folgender Kenntnisse verlangt: a. Einführung in die CNC

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    Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 42 Abs. 1 Berufsbildungsge- setz in Verbindung mit §§ 91 Abs. 1 Nr. 4a, §106 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 Handwerksordnung folgende besondere Rechts- vorschriften [...] Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer in einem anerkannten Metall-Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat und mind. 1 Jahr Berufspraxis nachweisen kann. § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung Die Prüfung gliedert sich in einen fachtheoretischen Teil und einen fachpraktischen Teil. 1. Im fachtheoretischen Teil wird der Nachweis folgender Kenntnisse verlangt: a. Einführung in die CNC